Bemessungszeitraum bei BV

Hallo,

noch eine Frage von mir.

Wenn man ins Beschäftigungsverbot kommt, erhält man ja das gleiche netto, wie, als wenn man arbeiten würde.

Ändert sich dann der Bemessungszeitraum fürs Elterngeld oder werden trotzdem die 12 vollen Monate vor dem Geburtsmonat angenommen.

Ich frage deswegen, weil ich extra noch einen Minijob angefangen habe für mehr finanzielle Sicherheit. Mein Gehalt ist somit in ca. 8 Monaten vor Geburt höher. Es wäre also super ärgerlich, wenn dann der Zeitraum vor dem Berufsverbot als Bemessungsgrenze für das Elterngeld genommen wird.

Liebe Grüße
Julia

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Das Gehalt im BV zählt als Einkommensgrundlage für das Elterngeld und auch der Bemessungszeitraum verschiebt sich nicht.
Es werden daher weiterhin die vollen 12 Monate vor dem Geburtsmonat genommen. Ausgeklammert wird der Mutterschutz wenn du Mutterschaftsgeld beziehst. Damit verschiebt sich der Zeitraum auf 12 Monate vor dem Mutterschutzbeginn. Wenn es günstiger für dich ist den angefangenen Monat des Beginns des Mutterschutzes mit in den Bemessungszeitraum zu nehmen (weil z.B. der Mutterschutz erst spät im Kalendermonat beginnt) könntest du auch auf die Ausklammerung einzelner Monate verzichten.