Steuererklärung

Hallo, ich habe es etwas vor mir her geschoben die Erklärung für 2021 abzugeben. Jetzt wird bestimmt eine „Strafe“ auf mich zukommen. Wie hoch wird diese sein und habe ich ggf. Schlupflöcher wie ich dies umgehen kann, z.B einen Steuerberater meine Erklärung machen zu lassen oder vielleicht etwas anderes?

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So schnell kriegt man da keine Strafe. Ich habe meine auch gerade erst abgegeben, hatte eine Fristsetzung bis zum 27.12.22 zugesendet bekommen.
Mach das doch schnell noch, das dauert ja nicht lang.

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Wenn man nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben, kann man sie grundsätzlich bis zu 5 Jahre später noch abgeben.
Erhältst du eine Rückerstattung so fällt keine Strafe an. Angeblich würde man sogar noch Zinsen auf die Rückerstattung erhalten. Aber das ohne Gewähr.
Muss man etwas zurück zahlen, so kommt eine Strafe oben drauf. Ich meine es waren so 50-75€.

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Stimmt nicht ganz.
Die Strafe ist verpflichtend, wenn man nachzahlen muss.
Wenn man eine Erstattung bekommt, liegt das im Ermessensbereich des Finanzamtes. Es ist also trotzdem möglich, dass man zahlt. Allerdings wird das tatsächlich nicht viel. Der Steuerberater ist teurer.

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a) Du bist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, dann

kostet dich ein Verspätungszuschlag 0,25% von der festgesetzten Steuer (z.B. 1500€) minus der Lohnsteuer (400€) minus Vorauszahlung (100€) , also 0.25% von 1000€ für jeden angefangenen Monat nach der Frist, mindestens 25€ für jeden angefangenen Monat.

Frist war der 31.10.2022, also für 0,25% x 1000€ = 2,50€ aber mindestens 25€.

Wenn du jetzt im Dezember abgibst, dann kostet es dich mindestens 25*2Monate 50€.
Bei einer Erstattung kann der Zuschlag erlassen werden.
Wenn du zum StB gehst, dann hast du eine Frist bis 31.08.2023. Der Steuerberater kostet dich mindestens 200€.


b) Du bist nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, dann
fällt kein Verspätungszuschlag an.

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Also uns wurde eine Nachfrist bis zum 27.12. gesetzt und wenn wir bis dahin abgeben zahlen wir auch nichts. Bekommen aber eh immer eine Rückzahlung.

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Dann hast du einfach einen netten Sachbearbeiter. Das kann aber nächstes Jahr schon anders sein.
Im Gesetz steht nun einmal KANN. Und darauf reagieren Finanzämter sehr verschieden.

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Hallo,
hast Du eine Verlängerung beantragt? Das geht unkompliziert und wird in der Regel akzeptiert, wenn man höflich fragt.