Schenkung, Zugewinn

Mein Mann hat Geld geschenkt bekommen, wir tilgen damit einen Teil des Kredits. Im Falle einer Scheidung wird dieses Geld wieder aus dem Vermögen genommen? Oder ist es in dem Moment im gemeinsamen Vermögen?

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Bei verheiratet fällt es unter Zugewinn das ändert sich auch nicht bei einer Scheidung . Es sei denn ihr ihr habt einen Ehevertrag in dem Gütertrennung vereinbart ist oder lasst es vorab vertraglich beim Notar ausschließen .

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Dankeschön. Ich finde das schon spannend, und eigentlich ziemlich ungerecht. Was wäre wenn er es anlegen würde? Das gleiche?

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Das stimmt so pauschal nicht.

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So pauschal kann man das nicht sagen. Von wem hat er es geschenkt bekommen und was war der Grund der Schenkung?

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Es ist ein Geschenk vom Patenonkel.

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Dann ist es zu betrachten wie eine Erbe, es gehört nur deinem Mann, fällt nicht in den Zugewinn. Es sei denn der Onkel hat es euch als Familie geschenkt.

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Wenn die Schenkung ganz bewusst nur einen Ehepartner betrifft, so wie ein Erbe, dann ist sie vom Zugewinn ausgenommen.
Ihr solltet das also irgendwo dokumentieren, dass er das Geld bekommen hat und dass es in euren gemeinsamen Kredit geflossen ist. Sollte es zur Trennung kommen ist das zu berücksichtigen wenn das Haus aufgeteilt wird. Ist ja auch nur fair.

Bei uns war es etwas anders. Ich habe vorm Immobilienkauf einen Vorschuss auf mein Erbe bekommen und das als EK eingebracht. Wir haben das privatschriftlich fixiert und ich bekommen dann entsprechend mehr raus, sollte die Immobilie wegen Scheidung verkauft werden.

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Es ist dezidiert zur Tilgung. Ich finde es tatsächlich kompliziert, da ich Wert darauf lege, dass das Haus uns gemeinsam gehört. Ich möchte dass das so bleibt. Ist kompliziert, auch wegen verschiedener Kinder...

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Steht ihr beide im Grundbuch zu 50%? Dann wird sich daran nichts ändern. Bei einer Scheidung würde die Schenkung seinen Anfangsbestand zugeschrieben werden, also dem Betrag, den er anfangs der Ehe an Vermögen hatte.
Dein Vorteil ist, dass durch die zusätzliche Tilgung weniger Zinsen anfallen und der Kredit schneller getilgt wird, was deinem Vermögen zugute kommt. Das Haus als solches gehört dir wie bisher auch.

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Hallo,
bei einer Schenkung, um einen Hauskredit zu tilgen, geht es ja sicher nicht um kleine Summen. Entsprechend ist das ja irgendwo schriftlich festgehalten, wer wem wieviel geschenkt hat und zu welchem Zweck. Daraus ergibt sich dann, ob es euch beiden gehört, oder nur deinem Mann im Fall der Scheidung.

Davon profitieren tust du aber so und so. Denn zumindest während der Ehezeit ist dein Mann offensichtlich bereit dieses Geld mit dir zu teilen.
Mit den Kindern hat das nichts zu tun. Kinder bleiben auch nach der Scheidung Kinder.

Üblicherweise gehören in der Zugewinngemeinschaft aber Erbe und Schenkungen dem, der sie erhalten hat. Das bleibt während der Ehe so. Und wird nach der Ehe entsprechend ausgeglichen.

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Ich habe ein Kind mitgebracht. Im Endeffekt ist das Geschenk gut gemeint, aber wird spätestens beim Vererben Probleme machen. Oder?Deswegen meine Frage, ob das Geschenk zu 50% mir gehört oder nicht. Es sind 50 000 €. Also schon viel. Natürlich relativ

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Nein, das Geschenk gehört nicht zu 50% dir.
Was sollte da Probleme beim vererben machen?

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Erste Frage: Habt Ihr einen Ehevertrag oder seid ihr eine Zugewinngesmeinschaft?
Naiverweise habe im Fall der Zugewinngemeinschaft immer gedacht, man musst im Fall einer Scheidung das Anfangsvermögen und das Endvermögen beider Partner betrachten. Daraus wird für jeden der Zugewinn ausgerechnet. Und der Zugewinn muss so ausgeglichen werden, dass er für beide gleich ist. Wer mit wieviel Prozent Eigentümer des Hauses ist, hat dann also nur Einfluss darauf, wer das Hausbehält und Zugewinn auszahlen muss, vermögensmäßig macht hat halt dann einer Haus, der andere Geld.
und die Schenkung wird wie das Anfangsvermögen deines Mannes betrachtet

Beispiel:
Beide bringen 100.000 EUR in die Ehe ein
Es wird ein Haus gekauft, Wert 400.000 EUR, nur er steht im Grundbucht
Er bekommt eine Schenkung über 50.000

Bei Scheidung ist das Haus 600.000 EUR wert.
Sein Anfangsvermögen:
100.000 + die Schenkung über 50.000 --> 150.000
Sein Endvermögen:
das Haus --> 600.000
Sein Zugewinn: 600.000 - 150.000 --> 450.000

Ihr Anfangsvermögen: 100.000
Ihr Endvermögen: 0
Ihr Zugewinn: -100.000

--> Er muss die Differenz ausgleichen, also 275.000 an sie zahlen ( dann ist ihr Vermögen 275.000 und sein Vermögen 325.000)

Gleiches Beispiel, aber beide stehen zu gleichen Teilen im Grundbuch
Sein Endvermögen:
die Hälfte vom Haus --> 300.000
Sein Zugewinn: 300.000 - 150.000 --> 150.000

Ihr Anfangsvermögen: 100.000
Ihr Endvermögen: 300.000
Ihr Zugewinn: 200.000

--> Sie muss die Differenz ausgleichen, also 25.000 an ihn zahlen ( dann ist ihr Vermögen 50% vom Haus - 25.000 und sein Vermögen 50% vom Haus + 25.000). Irgendwie müssen sie sich einigen, wer das Haus behält oder ob sie verkaufen. Wenn sie für 600.000 verkaufen (ist natürlich optimal gedacht), dann hat danach sie 275.000 und er 325.000 ... es ist vollkommen egal ob sie die 50.000 verjubelt oder ins Haus gesteckt haben (oder angelegt, nur dann wären sie am Ende ja noch als Vermögen da, was einem der beiden zugeschlagen würde und den Zugewinn wieder beeinflussen würde).

Wer im Grundbuch steht hat nur Einfluss darauf, wer im Scheidungsfall Zugriff aufs Haus hat / evt. Entscheidungen treffen darf/muss und sich um einen evt. Verkauf kümmern muss, Wertmäßig fällt es halt in eines der (oder zu x% in das eine/andere) Endvermögen und der andere bekommt den Ausgleich.

'Zugriff haben' kann im Scheidungsfall dann natürlich schon auch einiges beeinflussen, und wenn genug Vermögen da ist, dass einer den anderen auszahlen kann, dann entscheidet es natürlich, wem das Haus bleibt.

Bearbeitet von wiemachtihrdas
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Danke für deine ausführliche Antwort...