Hallo,
wir hatten gestern eine Diskussion im Freundeskreis. Ein befreundetes Paar und wir haben bzw. bekommen unsere Kinder in recht kurzem Abstand(bei uns sind es 21 Monate) bei dem befreundeten Paar ähnlich aber die Mama war nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich hatte die EZ für Kind 1 beendet für den MuSchu des 2. Kindes und bin wieder 2 Jahre in EZ. Verfällt der Urlaubsanspruch den ich nach der 1. EZ gehabt hätte weil die EZ unterbrochen war? Ich dachte bis jetzt nicht aber meine Freundin ist felsenfest davon überzeugt und hat mich verunsichert. LG
Kurze Geburtenfolge Urlaubsanspruch
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Nein der Urlaubsanspruch verfällt nicht. Lt BEEG kann jeweils vor der Elternzeit nicht genommener Urlaub bis zum Ende des Folgejahres nach dem Elternzeitende genommen werden. Im MuSchG gibt es die selbe Regelung das Urlaub der noch nicht genommen wurde nicht verfällt.
Innerhalb des Mutterschutzes erwirbst du ja dann sogar wieder neuen Urlaub. Danach folgt wieder eine Elternzeit und sämtlicher Urlaub bleibt wieder bestehen bis nach der EZ.
So sammelt sich der Urlaub über die Mutterschutz und Elternzeiten und auch dazwischen verfällt der alte Urlaub nicht selbst wenn du arbeiten würdest, da er ja immer nach Ende einer Elternzeit oder Mutterschutz im laufenden oder nächsten Jahr genommen werden kann..