Unterhaltsberechnung

Hallo zusammen,

Vielleicht kann mir einer helfen, vielleicht gehört das auch gar nicht hierher, dann bitte ich um Verzeihung.
Mir ist bewusst, dass um eine genaue Berechnung zu erhalten, ein Anwalt aufgesucht werden muss.

Allerdings habe ich die Hoffnung, dass mir evtl doch jemand helfen kann.

Also folgendes.

Mein Ehemann hat ein Kind aus 1. Ehe (10 Jahre alt)
Wir haben zusammen 2 Kinder (0 und 3 Jahre).

Ab 2023 steigt ja der Selbstbehalt auf 1370€ und der Unterhalt steigt ebenfalls.

Es gibt keinen Titel oder sonst was. Umgang ist alle 2 Wochenenden und Hälfte der Ferien. Wechselmodell geht nicht, da das Kind 60 km entfernt wohnt, die Entfernung haben wir bzw. mein Mann geschaffen.

Ich bin in Elternzeit für 2 Jahre, weiß nicht ob das wichtig ist.

Verdienst netto von meinem Mann 1.911€

Nach meinen Berechnungen würde er in den Mangelfall fallen, wenn er seinem Kind 377€ (1. GehaltsSTUFE DDT, Hälfte Kindergeld schon abgezogen) zahlen wird/muss, da er unseren gemeinsamen Kindern ja laut Gesetz auch Unterhaltspflichtig ist, bzw unsere Kinder fallen ja mit in die Berechnung ein.

Hat jemand den selben Fall? Wie stehen die Chancen, dass der Kindesunterhalt gekürzt wird für das 1. Kind ( mir ist klar, dass es auf alle 3 aufgeteilt wird und dass sein Kind durch die höhere Stufe auch immer mehr zustehen wird) Nebenjob könnte er nur Sonntags nachgehen, da er auch Samstags arbeitet (auch wenn sein Kind bei uns ist). Ebenso muss er ja sein Kind Sonntags auch wieder nach Hause fahren und nein ich mache es nicht (ich fahre keine 120km mit 2 kleinen Kindern) und es hat auch zusätzlich noch andere Gründe, die hier keine Rolle spielen.

Uns geht es nicht darum, dass wir die 377€ nicht zahlen wollen, sondern, dass wir es nicht können bzw wenn er weniger zahlen muss dann hat er auch das Recht weniger zu zahlen.

Wir bzw er spart auch monatlich für sein Kind zusätzlich.

Ich möchte hier keine Anfeindungen o.ä. Ich möchte nur wissen ob jemand selber in so einer Situation war und wie die Geschichte/ Berechnung ausging.

Also 1 Kind aus früher Ehe, 2 Kinder neue Ehe
1911 netto
Achja und wir haben gemeinsam eine Eigentumswohnung, die aber noch abbezahlt wird also kann man dies wie Miete ansehen. Er hat weniger Anteil an der Wohnung als ich.

- Mangelfall, wie viel müsste er ca an sein 1. Kind Unterhalt zahlen ?

Arbeitswegaufwendungen gibt es keine, da er einen sehr kurzen Arbeitsweg hat.
Wir wollten es mit ihr alleine klären und ihr (viel) mehr zahlen als was wir schon lt Internet berechnet haben (wer weiß wie weit dieser errechnet Wert überhaupt richtig ist) aber die KM besteht auf die 377€ (kann ich auch verstehen, würde ich genauso wahrscheinlich). Also werden wir so oder so zum Anwalt gehen aber das dauert alles noch und deswegen wollte ich mal fragen ob jemand schon Erfahrungen hat und die mit mir teilen mag.

Sorry für den langen Text und danke fürs Lesen und evtl antworten.

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Sind die 1911€ netto das durchschnittliche Netto für 12 Monate, also mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc? Bekommt er Spesen? Wieviele Stunden arbeitet er mit welchem Stundenlohn und welche Steuerklasse?

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Hallo, also er bekommt 13. Monantsgehalt, lt meiner Berechnung wären es dann 2019€, Urlaubsgeld gibt es nicht, Spesen auch nicht.

Er hat eine 39 Std Woche. Allerdings kann man nie sagen wann er Feierabend hat. Mal um 14 Uhr mal um 17 Uhr, vor Weihnachten auch mal 19 Uhr.

Steuerklasse ist er jetzt in der 3, da ich ja in Elternzeit bin, gehe ich wieder arbeiten geht er in die 4 zurück. Wir verdienen dann nämlich ungefähr gleich (ich in Teilzeit dann).

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Dann musst du auf jeden Fall mit dem 13. Gehalt rechnen und einer Nebentätigkeit von 9 Stunden pro Woche. Die Gerichte verlangen in aller Regel 48 Stunden pro Woche bei minderjährigen Kindern.

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Hallo.

Bei uns auch eine ähnliche Konstellation.
Zufällig auch gleiches Gehalt.

Allerdings schon Jahre her, also weniger Selbstbehalt.

Bei uns war es ein mangelfall.

Meiner Meinung nach, muss er aufgrund seiner Arbeitszeiten auch keinen nebenjob machen.

Was aber passieren kann, ist das sein Selbstbehalt sinkt, weil ihr zusammen lebt und kosten gemeinsam tragt.synergieeffekte stand in unserem Urteil.

Sucht euch einen kompetenten Anwalt und lasst es berechnen.

Liebe Grüße

P.s.
Mein Mann musste noch 155€ zahlen

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155€ ist ja wirklich nicht viel. Wenn es schon so lange her ist dann kurze Frage für die Zukunft, auch wenn bis dahin noch viel passieren kann. Wenn sein Kind 18 wird und sein Gehalt nicht mehr reicht, bekommt sie dann gar nichts mehr? Hab gelesen, dass die 2 anderen Kindern dann ihr übergestellt sind. War das bei euch auch so?

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Genau so ist es.
Bei uns war es bis zum 1. Schulabschluss.
Da war er fast 19.

Dann sind eure gemeinsamen Kinder privilegiert und rücken an die 1.Stelle auf.
Beide erhalten dann 100% Unterhalt.
Wenn dann noch was übrig ist, dann bekommt das volljährige Kind etwas.

Kling alles sehr hart, aber so ist es nun mal.

Mein Mann zahlt nichts mehr.

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Hallo,
bei uns war es so ähnlich. Bei meinem Mann wurde ein paar Jahre der Unterhalt als "Mangelfall" berechnet. Wir haben das stets über das Jugendamt laufen lassen. Die Beistandschaft hatte bei uns die Kindsmutter beantragt. Meines Wissens kann auch nur die bzw. der Unterhaltsempfänger das machen.
Richtig ist, dass auch die Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld mit eingerechnet wird. Du sagtest er hat so insgesamt 2019 €.
Ich kann die jetzt nur sagen wie es bei uns gerechnet wurde:
Von dem Nettoverdienst wurden noch 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen, des weiteren bei uns noch 50 € für eine Altersvorsorge, die mein Mann schon immer hatte. Geht also mal grob von einem reinen Nettoeinkommen von ca.1.920 € aus. Im Übrigen hatte bei uns das Jugendamt den Selbstbehalt um 10 % gekürzt, weil wir zusammen leben. Auch wenn das nur Gerichte festlegen können haben wir es akzeptiert, da wir einem Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollten. Rechnet also damit, dass das bei euch auch der Fall sein könnte. Heißt Selbstbehalt 1.233 €. Für Unterhalt steht deinem Mann also ein Betrag von 687 € zur Verfügung, welche auf die drei Kinder verteilt werden würde.

Hier mal ein Beispiel wie es unser Jugendamt gerechnet hätte:

Kind 1 10 Jahre 377 €
Kind 2 3 Jahre 312 €
Kind 3 0 Jahre 312 € Gesamt Unterhalt 1.001,00 €
Da aber nur 687 zur Verfügung stehen, ist es ein Mangelfall
Bei uns wurde dann der Bedarf des Kindes (bei Kind 1 377 €) mal die Verteilungsmasse (in dem Fall 687 €) durch den Gesamtbedarf (1.001 €) gerechnet. In diesem Fall wären das ca. 259 € Unterhalt für Kind 1.
Wie gesagt, das ist die Berechnung wie es bei uns jahrelang war, eben nur mit anderen Beträgen.
Mein Mann musste neben seinem 40 h Job keinen Zweitjob annehmen. Das wurde nie verlangt und war auch nie im Gespräch. Er musste lediglich jährlich seine Lohnzettel dem Jugendamt schicken. Jetzt sind bei uns zwei Kinder schon groß und er ist jetzt auch seit Jahren kein Mangelfall mehr. Jedoch mit dem jetzt ansteigenden Selbstbehalt könnte er wieder einer werden. Wir belassen es aber bei dem vollen Zahlbetrag, da wir keine Lust auf weitere Auseinandersetzungen haben. Das ist es uns nicht wert.
Wenn die Berechnung bei euch so erfolgen würde, wären es quasi ca. 118 € weniger die dein Mann zahlen müsste aber dafür sicher erstmal Konflikte mit der Kindesmutter in Kauf nehmen (Anwalt, Jugendamt?). Ihr müsst selber wissen ob ihr das wollt. Wir haben das die letzten Jahre abgewogen und uns öfter für den Weg des Zahlens entschieden. Vielleicht kann dein Mann an seinem Gehalt etwas ändern und so die 118 € wieder auffangen?

Liebe Grüße

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Danke für deine Antwort. Ich glaube nicht dass mein Mann was an seinem Gehalt ändern kann.

Wir werden es vom Anwalt berechnen lassen und zeigen es der KM dann. Was sie daraus macht ist dann ihre Sache. Und da das Kind auch bald 12 wird und noch mehr Unterhalt anfällt macht eine offizielle Berechnung ja auch Sinn. WIe schon GESAGT, wir wollten es mit ihr so klären, uns auf einen Betrag einigen. Das möchte sie nicht, weil sie der Meinung ist ihr Kind geht vor und sie hat ein Recht auf die 377€ und wenn es dann offiziell wirklich weniger sein sollte , sogar viel weniger als wir angeboten haben, dann muss sie damit leben. Wir wissen auch, dass sie den Unterhalt auch selber nicht einfach kürzen darf aber wo kein Richter da kein Hänker. Dann muss sie aber auch evtl. damit Leben bis das Kind 18 ist.

Bearbeitet von Bluemoon91