Krankengeld Schwanger Elterngeld

Hallo ihr Lieben, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen oder war in der gleichen Situation.
Ich bin seit Mitte März 2022 krankgeschrieben da ich durch meine Arbeit kaputt gemacht wurden bin (Mobbing, psychische Belastung usw.) Seit April 2022 bin ich jetzt im Krankengeld Bezug. Jetzt habe ich vor 2 Wochen erfahren das ich schwanger bin ( freu mich natürlich total vor allem weil bei mir eh die Frage war ob es so leicht ist Kinder zu bekommen.. aber das ist eine andere Geschichte) Naja.. auf jeden Fall war ich bei meiner Frauenärztin und habe ihr alles erzählt und nach einem BV gefragt da meine Psychotherapeutin dies befürwortet. Sie kann (will) mir kein BV geben.. weist nur darauf hin das diese ja vom AG oder der Betriebsarzt kommen muss, was in meinem Fall natürlich totaler Schwachsinn ist.. würde meine Chefin niemals machen. Naja jetzt meint sie das ich mich ja bis zu der Schwangerschaft auch weiterhin krankschreiben lassen kann, aber wie ist das dann mit dem Elterngeld? Woraus wird dieser Dann berechnet? Im Internet finde ich nur etwas wo erzählt wird von 12 Monaten? Aber da wäre ich ja dann drüber…

Vielleicht hat ja jemand von euch Erfahrung damit und kann mir etwas weiterhelfen, würde mich freuen!

1

Deine FA hat sich da komplett richtig verhalten. Deine Beschwerden sind ja auch nicht schwangerschaftsbedingt sondern gab es vorher schon, aus diesem Grund ist hier die AU auch das einzig richtige, zumal ein BV eine Arbeitsfähigkeit voraussetzt und die gibt es in deinem Fall leider nicht.

In die Elterngeldberechnung gehen die Monate mit Krankengeld mit 0 ein, da es sich dabei um eine Lohnersatzleistung handelt und nicht schwangerschaftbedingt ist.

2

Genau, die Monate in denen du aufgrund von Krankheiten die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben Krankengeld bekommen hast zählen mit je 0 € pro Monat zu den 12 Monaten. Es reduziert sich also so viel ich weiß dein Elterngeld deutlich...

3

Dein FA hat Recht. Das sind Gründe für eine AU und nicht für BV.

4

Für ein BV musst du grundsätzlich arbeitsfähig sein. Da du aktuell im Krankengeldbezug bist, scheint dies nicht der Fall zu sein. Also kann dir auch kein BV ausgestellt werden.
Grundsätzlich kann dies aber jeder Arzt (außer der Betriebsarzt!) machen.

Also ja, du wirst voraussichtlich nicht mehr als den Mindestsatz an Elterngeld bekommen. Vllt kannst du klären, ob du einen Nebenjob machen und damit dein Einkommen erhöhen kannst.