Frage zum Geld während SS bei ALG 1

Hallöchen 🤗...

Ich habe am Wochenende positiv getestet und Anfang Januar meinen ersten Termin beim FA.
Ich beziehe ich ALG 1, was allerdings nächstes Jahr im Mai ausläuft...
Nun meine Frage...
Ich weiß, dass ich bei einem BV dann kein Anspruch mehr auf ALG habe.
Aber wie sieht es bei einer AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) aus? Bekomme ich dann nur die 6 Wochen Geld oder die ganze SS?

Liebe Grüße, Katrin

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Hallo,

ich hänge mich gerne mal an diese Frage dran. Da ich mich in einer ähnlichen Situation befinde.

Die Infos die ich bis jetzt bekommen habe sind, dass man nur ALG 1 bekommt wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Ist man krank, länger als die 6 Wochen bekommt man Krankengeld …
Aber ob es so zu 100% stimmt kann ich nicht sagen.

Viele Grüße
Annii

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Ja, so habe ich es bisher auch gelesen.
Ich frage mich aber auch, wie sich das mit dem Mutterschaftsgeld verhält, da mein ALG 1 ja im Mai ausläuft ich aber erst voraussichtlich im Juli in den Mutterschutz gehe. Wird der ALG 1 Zeitraum bei SS verlängert bis zum Mutterschutz?

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Ich bin irritiert. Warum sollte das ALG 1 verlängert werden? Deine Schwangerschaft hat erstmal keine Auswirkungen auf den Bezug/Zeitraum. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das kannst du natürlich auch schwanger.
Alles Gute

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Wenn dein ALG ausläuft kannst du ALG II beantragen. Wenn dein Mann/Partner zu viel verdient bekommt ihr es nicht und du musst entweder deine Krankenkasse selbst bezahlen oder beim Mann mitversichern (falls möglich)

Warum genau solltest du / möchtest du krankgeschrieben werden bzw. ein BV bekommen? Du bist schwanger und stehst ja weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Vielleicht hast du Glück und noch eine Stelle.

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Weil ich momentan mit Kleinkind (21 Mon) zu Hause bin und zwecks fehlender Kinderbetreuung momentan eh nicht arbeiten gehen könnte. Deshalb wollte ich eine Art Bescheinigung haben, dass ich weiterhin zu Hause bleiben kann und keine Arbeit antreten "muss"...
Aber dann muss ich wohl ohne Bescheinigung auskommen und einfach hoffen, daß sich vorerst keine passende Stelle findet 🙈

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Fehlende Betreuung ist weder für eine AU noch für ein BV ein Grund. Genau genommen dürfest du nicht mal ALG1 beziehen, denn auch dafür müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ausgesprochen fragwürdig was du da machst.

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