Elternzeit, Elterngeld plus und erneut Schwanger

Liebe Community,

so schnell kann's gehen. Ich fasse mich kurz und brauche Hilfe für die Vorgehensweise und die Rechtslage.

Mein erstes Kind ist geboren im November 21.
Elternzeit habe ich zwei Jahre genommen.
Mein Elterngeld plus geht noch bis August 23

Nun bin ich erneut schwanger. Ich war von Beginn der Schwangerschaft im BV aufgrund betrieblicher und gesundheitlicher gründe (bin Krankenschwester und alle schwangeren wurden aufgrund der Coronalage sofort ins BV geschickt bei uns in der Klinik, zudem gab es einige medizinische Aspekte)

Meine Frage: gehe ich nun wieder ins BV? Sonst habe ich ja quasi 0-Monate für die Berechnung des neuen Elterngeldes? Habe ich dumm gesagt Pech gehabt und muss weiter in Elternzeit bleiben und bekomme zwar mein EG plus?

Bin etwas verwirrt. Vielleicht kennt sich jemand gut aus und kann mit weiterhelfen.

LG

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Die Elternzeit kannst Du zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um an ein BV zu kommen, ist nicht vorgesehen. Angeblich gibt es Arbeitgeber, die sich darauf einlassen, ich halte das für zumindest am Rand des Illegalen.

Da die Monate, die Du ausklammern könntest, im Zweifelsfall zu weit zurück liegen, wird Dein Elterngeld vermutlich bei 300€ liegen.

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Mir ist wie gesagt die Rechtslage da absolut unklar und ich wusste auch nicht wie das Vorgehen ist.

Aber ehrlich gesagt habt ich damit gerechnet.

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Editiert, weil's einmal reicht.

Bearbeitet von onthebrightside
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Ich habe den Beitrag nur einmal gestellt. Entschuldige, falls es zu Verwirrung meiner seits wegen des Beitrags kam.

Danke für deine Nachricht

Bearbeitet von Inaktiv
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Mein Beitrag wurde doppelt gepostet.

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Wann ist denn dein ET bzw. wann fängt der Mutterschutz an? Die Infos fehlen oben.
Wie schon jemand geschrieben hat, die Elternzeit beenden um ins BV zu gehen, ist eigentlich nicht möglich. Dementsprechend wirst du auf jeden Fall 0 Monate in der Berechnung haben.
14 Monate kannst du ausklammern. Alle darüber hinaus bis zum neuen Mutterschutz sind 0 Monate.

Bearbeitet von Laurencia
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Wie die anderen schon sagten, kannst du deine Elternzeit nicht zugunsten eines BV beenden.
Falls du eine Betreuung für dein Kind hast und tatsächlich gerne arbeiten würdest um ein besseres Elterngeld für Kind 2 zu bekommen, könntest du aber bei deinem Arbeitgeber erfragen, ob er eine andere Einsatzmöglichkeit für dich hat oder ob zur Zeit überhaupt die Schwangeren noch alle ins BV gehen. Vielleicht hat sich da ja auch was geändert. Die Elternzeit vorzeitig zu beenden um zu arbeiten kannst du nämlich mit Einverständnis deines Arbeitgebers.

Alternativ darfst du auch bis zu 32h/Woche in der Elternzeit arbeiten - auch bei einem anderen Arbeitgeber, wenn dein eigentlicher Arbeitgeber zustimmt.