Schwanger Ausbildung 3. Lehrjahr

Hallo meine Lieben,

ich brauche dringend einen Rat. Ich habe jetzt so vieles gelesen und habe das Gefühl nicht vorwärts zu kommen und keine Lösung zu finden. Ich bin derzeit im 3. Lehrjahr zur Rechtsanwaltsfachangstellte. Ich habe nächstes Jahr meine schriftlichen Prüfungen vom 09.05.-12.05.2023 und meine mündlichen zwischen dem 23.06.-30.06.2023. die schriftlichen sollten kein Problem darstellen und bei der mündlichen habe ich bereits mit dem ausbildungsbetreuer der Kammer besprochen, dass man schaut, dass ich direkt als erste drankomme oder ich die mündliche vorziehen kann. Die SS war nicht geplant. Ich habe erst im April die Nachricht durch meine Frauenärztin erhalten, dass ich unfruchtbar wäre, da durch die vielen Ausschabungen aufgrund auffälligen pap-Abstrichen meine Fruchtbarkeit mit jedem mal beeinträchtigt wurde. Wir hatten trotzdem weiter mit der Pille verhütet. Aufgrund der Umstände, dass ich kurz vor meinem Abschluss stehe und eine Vorstufe von Gebärmutterhalskrebs habe und die SS somit ohnehin risikobehaftet ist, kann ich die SS auch, wenn ich mich über dieses kleine Wunder freue, vor allem weil ich von ausgegangen war, Mutter zu werden sei keine Option mehr für mich, die SS nicht richtig genießen und bin dauernd gestresst..

mein Problem das mich derzeit am meisten allerdings belastet ist, dass ich im Juli meine Kanzlei gewechselt habe, aufgrund Umzug und die Kanzlei bildet mich natürlich aus, um mich nach der Ausbildung zu übernehmen. Ich habe es meinen Vorgesetzten noch nicht mitgeteilt, da ich ohne Plan nicht in die Besprechung gehen möchte. Mit Beendigung meiner Ausbildung, ist auch mein Arbeitsverhältnis beendet und dann gehe ich für einen Jahr in elternzeit. Sie haben keinerlei Vorteile oder Nutzen darin mich nach Abschluss der Prüfungen zu übernehmen. Nun ist meine Frage, ob ich mich nach Entbindung dann direkt arbeitslos melden muss oder ob ich das schon im Voraus erledigen kann, wenn ich im Voraus schon weiß, dass ich nicht übernommen werde und ob ich während der elternzeit auch im Homeoffice tätig sein kann?

Tut mir leid für den langen Text und ich werde mich auch noch mit zuständigen Beratungsstellen in Verbindung setzen, allerdings liege ich derzeit mit der Grippe im Bett.

Ich hoffe, dass mir jemand zufällig weiterhelfen kann. Danke, für eure Zeit und ich hoffe ihr hattet ein schönes Weihnachtsfest. Wünsche euch noch einen guten Rutsch in das neue Jahr! <3

Liebe Grüße

Lola

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Hallo.

Als erstes solltest du mal mit deinem Vorgesetzten sprechen.
Ok, es kann natürlich sein, dass sie dich nach der Ausbildung dann nicht übernehmen.
Aber jetzt bist du nun mal schwanger und musst es ihm über kurz oder lang so und so sagen. Unabhängig vom Status deiner Ausbildung.

Während der EZ im HO arbeiten?
Das geht ja dann nur, wenn du nach der Ausbildung übernommen wirst. Oder meinst du, dass du eine anderweitige Stelle im HO bei einem anderen AG antreten möchtest?

Neugeborenes + HO stellst du dir vermutlich etwas zu einfach vor, davon mal abgesehen.
Und die Chance, dass dich jemand einstellt, so ganz ohne Berufserfahrung - noch dazu im HO - ist wahrscheinlich gering.

Mit welchen Beratungsstellen möchtest du dich in Verbindung setzen?
In erster Linie würde ich das alles mit meinem Chef besprechen.
Und wenn er dir sagt, dass du wegen der SS nicht übernommen wirst, dann kannst du immer noch bei der Agentur für Arbeit anrufen und dich beraten lassen.

LG

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Ja, ich würde dann anderweitig nach einer Stelle im homeoffice schauen. Also nach ca einem halben Jahr elternzeit. Ich bin wirtschaftsjuristin und habe mich dann nochmal umorientiert und die Ausbildung angefangen. Ja, ich werde auf jeden Fall zeitnah das Gespräch suchen.

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Hat jetzt zwar nix mit der Sache an sich zu tun, aber es interessiert mich.
Dein Beruf ist doch "höherwertiger" als der, den du jetzt erlernst. Wozu diese Ausbildung? Oder hab ich da ein komplett falsches Bild? #kratz

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Warum solltest du dich arbeitslos melden? Wenn du arbeiten willst, dann tu das doch bei deinem bisherigen Arbeitgeber. Wenn du nicht arbeiten willst und zu Hause bleibst, dann brauchst du dich ja nicht arbeitslos melden sondern bist in Elternzeit. Da bekommst du Elterngeld, kein Arbeitslosengeld.

Vielleicht sollte dein Mann in Elternzeit gehen und du nach dem Mutterschutz wieder arbeiten? Dann wirst du auch bestimmt übernommen.

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Falls Du nicht übernommen wirst, solltest Du bedenken, dass Du ohne Arbeitgeber offiziell keine Elternzeit hast und nur so lange gesetzlich krankenversichert bis, wie Du Elterngeld beziehst. Bist Du verheiratet? Dann könntest Du, falls Dein Mann gesetzlich versichert ist, über ihn familienversichert werden im Anschluss an den Elterngeldbezug

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Du bist Juristin und machst dann noch ne Ausbildung als Refa? Verstehe den Gedankengang dahinter nicht

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Gibt es. Meist steckt Panik dahinter, Verantwortung übernehmen zu müssen. Wäre aber auch nicht meins.

@TE: Als Refa bist du gefragt. Selbst wenn die aktuelle Kanzlei dich nicht nimmt, wirst du nach der Elternzeit ohne Probleme eine andere finden. Das weiß auch dein aktueller Chef und ich kann mir daher gut vorstellen, dass man dich trotzdem behält.
Mit dem Studium könntest du allerdings viel mehr erreichen. Das stimmt.

VG
Eine Anwältin

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Warum nimmt nicht dein Partner Elternzeit und du kümmerst dich um dein berufliches Weiterkommen?
Ganz egal was du an Beratung machst,am Ende muss es dein Arbeitgeber wissen und der alleine entscheidet wie es weiter geht,aber wenn du ihm Gespräch schon mitteilen würdest das du nicht in Elternzeit gehst wäre es vielleicht hilfreich.