Vertragsänderungen nach BV

Hallo zusammen,
Ich habe Anfang November mit meinem AG mündlich vereinbart, dass ich ab 1.1.23 in Vollzeit arbeiten werde (jetzt gerade 50%).
Kurz darauf habe ich herausgefunden dass ich schwanger bin und dies Anfang Dezember mitgeteilt. Seitdem bin ich im generellen BV.
Ich hatte damit gerechnet, dass die Aufstockung damit vom Tisch ist, aber nun flatterte am 23.12. die Vertragsänderung ins Haus, welche ich nun unterschreiben soll. Anschließend muss der AG noch unterschreiben.
Ich weiß nun gar nicht wie ich damit umgehen soll. Meine Familie sagt, ich sollte an mich denken, denn der AG kann sich das Geld ja sowieso wieder holen und anhand des Lohnes bemisst sich ja auch das EG. Natürlich können wir das Geld auch super gebrauchen. Ich habe aber irgendwie das Gefühl, dass es moralisch verwerflich ist und ich weiß auch nicht ob mir nicht jemand Betrug unterstellen könnte? Ich weiß noch nicht mit welchem Stundenumfang ich irgendwann zurückkommen möchte. Mich verunsichert das etwas. Hat jemand Erfahrungen oder eine Idee dazu?

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Natürlich unterschreiben!

Ihr hattet einen mündlichen Vertrag und dein Arbeitgeber hält sich dran.

Du wärst doof das nicht zu unterschreiben! Und warum betrug?
Vertrag ist Vertrag auch wenn er mündlich war. Und nun wird er verschriftlich.

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Hallo schlefi!
Ok dann bin ich schon mal beruhigt :-)

Meine Vermutung ist eher, dass es da ein Kommunikationsproblem gab, woraus resultierend ich jetzt den Nachtrag erhalten habe (ich vermute, meine Vorgesetzte hat nicht mehr mitgeteilt bei der Personalabteilung dass die VZ stelle sich erledigt hat) und nicht, dass der AG pflichtbewusst der Vertragsanpassung nachkommt. Deshalb fühlt es sich an, als würde ich etwas ausnutzen - hier dann den Fehler der anderen. Ich habe schon überlegt noch einmal anzurufen nächste Woche, allerdings vermute ich dann ganz stark dass es heißt „oh je , das war ein Fehler, einfach vernichten“ oder sowas 🥴 hab das Gefühl mich in einem Gewissenskonflikt zu befinden

Liebe Grüße

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Nein, nicht anrufen, unterschreiben und fertig,

Du kannst dich immer auf deinen mündlichen Vertrag berufen.

Es steht dir zu! Nur weil du jetzt schwanger bist kann sich die Vereinbarung ja nicht in Luft auflösen.

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Hi da brauchst du kein schlechtes Gewissen haben, einfach den Vertrag unterschreiben. Du hättest ja auch z. B. am 01.01.2023 feststellen können, dass du Schwanger bist.

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Ich hoffe, es ist ein großes Unternehmen, in dem du nach der EZ in Teilzeit arbeiten kannst.
Ansonsten musst du trotz Kleinkind in VZ ran.

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Da hast du recht! Eine Rückkehr in TZ sollte möglich sein. Allerdings ist das ein weiterer Faktor, wegen dem ich hadere. Ich würde ja den Vertrag jetzt so unterschreiben in dem Wissen, dass eine VZ Beschäftigung nach der EZ wahrscheinlich gar nicht machbar sein wird für mich. Es ist ein echtes moralisches Dilemma für mich 😫

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Dann gehe doch in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten, davon bleibt dein ursprünglicher Vertrag unberührt.

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Unterschreiben und dieses Jahr noch zurückschicken. Wenn dir dein schlechtes Gewissen so sehr zu schaffen macht, dann denk dran, dass der AG vor seiner Unterschrift auch noch was hätte sagen können.

Alles andere wäre ja schon fast fahrlässig.

Und hör auf den Unsinn deiner Familie zu glauben. Mit einem schriftlichen Vertrag (auch mit einem mündlichen ) und den angewiesenen Zahlungen an dich, holen die so schnell nix wieder.

Bearbeitet von Inaktiv
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Du hast da wohl was falsch verstanden, natürlich kann sich der Arbeitgeber das Geld holen nicht von ihr, aber von der Krankenkasse. Das ist ganz normal wenn jemand im BV ist. Der Arbeitgeber bleibt also nicht auf den Kosten sitzen.

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Wenn der AG der Änderung zustimmt und sie in ein BV schickt und dann vertragsgemäß zahlt: Wo soll da die Grundlage herkommen, das ihr zustehende Geld wieder zurückzufordern? Egal von wem!

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Unterschreiben und bald zurückschicken. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn auch der AG unterschreibt.

Es besteht zwar ein mündlicher Vertrag, aber wenn der jetzt besritten werden sollte, wird es damit nichts.

Wenn er nicht unterschreiben sollte, gibt es so wie so keine volle Stelle.
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