Wohngeldantrag u. Unterhalt Kind im eigenen Haushalt

Zum Thema Wohngeld u. Unterhalt bei Volljährigkeit habe ich eine Frage. Oder mehrere.

Im Antrag auf Wohngeld, den ich stellen werde, sind Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen zu machen. Mein Sohn ist 19, noch auf dem Gymnasium. Er wohnt bei mir. Nach der DDT habe ich ihm, nach meinem! Wissen, einen entsprechenden Betrag xy an Barunterhalt zu zahlen, abzgl Kost und Logie. Richtig?

Diesen bereinigten Unterhalt muss ich wohl im Antrag auf Wohngeld angeben. Aber benötigt es da einen Titel? Den haben wir nicht.

Und gilt sein Unterhalt dann als sein Einkommen als weiteres Haushaltsmitglied?

Sein Vater zahlt keinen Unterhalt und es gibt keinen Titel.

Gibt es generell bei diesem Antrag etwas zu beachten? Der ist ja ziemlich umfangreich...

Viele Grüße, 004, und danke.