Elterngeld

Hallo alle zusammen,
Meine Tochter ist geboren Ende November 2021. Anschließend habe ich Basis EG bekommen bis September 2021 und EG plus für die Monate Oktober und November. Meine Elternzeit geht noch bis November 2023. Zu meiner Frage welche Monate kann ich jetzt ausklammern für die Berechnung bei K2. Und wie wird sich das EG Auswirken bzw bis wann muss ich erneut Schwanger sein um das selbe oder ähnliche EG zu bekommen wie bei K1. Die Steuerklassen haben wir im September auf 5/3 geänderte wird das auch viel ausmachen ? Sollten wir eventuell wieder eventuell auf 4/4 wechseln ?

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Ausklammern können hättest Du die ersten 14 Lebensmonate, wenn Du in ihnen mindestens Elterngeld plus bezogezln hast. Da Du anscheinend nur 12 Monate Elterngeldbezug hattest, kannst Du eben nur die ausklammern. Und die minaides neuen Mutterschutzes. Wenn Du schwanger würdest, ginge der Mutterschutz im August los. Damit wären es acht Monate, die mit 0 in die Berechnung einfließen, vier könntest Du mir Monaten von vor dem ersten Mutterschutz ersetzen. Jeden Monat, den die Schwangerschaft später eintritt, wird es ein 0-Monat mehr.

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In deinem Fall werden alle Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert und alle Monate, in denen der neue Mutterschutz für Kind 2 ist. Alle anderen Monate in denen du nichts verdienst gehen mit 0€ in die Berechnung ein.
Das selbe Elterngeld wie bei Kind 1 bekommt man nur, wenn die Kinder maximal 16 Monate auseinander sind ODER wenn man zwischen dem 14. Lebensmonat von Kind 1 und dem neuen Mutterschutz möglichst viel verdient. In deinem Fall ist es für die erste Variante natürlich schon zu spät.