Hallo,
ich hoffe hier kann mir jemand mit seiner Erfahrung helfen. Ich bin seit August in EZ und beziehe EG Plus. Zusätzlich übe ich einen 520€-Job aus. Nun hat mir mein „Hauptarbeitgeber anteilig für die Monate in denen ich in MuSchu war(vorher war EZ fürs erste Kind) Urlaubsgeld im November und eine Erfolgsbeteiligung gezahlt. Ich hatte nicht damit gerechnet. Es sind einmalige Zahlungen und werden im nächsten Jahr nicht mehr anfallen. Muss ich diese melden? Und wenn ja jetzt oder am Ende der Bezugszeit? Meine Minijob Tätigkeit muss ich am Ende der Bezugszeit mit Lohnabrechnungen belegen(war beim ersten Kind auch so und kein Problem). Es sind nur ein paar hundert Euro und keine großen Beträge aber der Gedanke kam mir grade…ich hab meine ich mal gelesen dass einmalige Zahlungen nicht angerechnet werden, bin mir aber unsicher ob ich das richtig verstanden habe. LG und einen guten Rutsch
Einmalzahlung während EG Plus Bezug
Nein, diese Einmalzahlungen musst du nicht angeben. Sie fließen nicht in die Berechnung des Elterngeldes ein und werden deshalb auch im bezugszeitraum nicht berücksichtigt.
Ich hatte es immer so verstanden, dass Einmalzahlung mit dem elterngeld plus verrechnet werden.
Ich würde sie mit angeben. Sie Stegen dich aufschreiben auf deinen lohnabrechnungen drauf, oder?
Würde die elzerngeldstelle fragen wann ich sie einreichen muss...
Boni und Urlaubsgeld werden nicht zur Berechnung des EG herangezogen und müssen daher auch nicht angegeben werden wenn man sie während des EG-Bezugs bekommt. Zudem wurde das Geld erworben vot EG-Bezug und nur jetzt ausgezahlt. Also nein, du musst es nicht angeben.