Hallo zusammen, mein Sohn ist 19 , ist in der Ausbildung und wohnt bei uns mit freier kost und logi😊
Sein leibliche Vater wohnt seit Jahren in der Schweiz und sie sehen sich 1x im Jahr. Er hat bis zum 18 Geburtstag Unterhalt gezahlt. Ich habe ihm gesagt er muss gesetzlich ab dem 18 kein Unterhalt mehr zahlen, es wäre aber schön wenn er mich noch unterstützen würde. Schließlich ist es auch sein Kind. Er hat dann freiwillig 200 mtl überwiesen. Er hat aber heimlich immer wieder meinen Sohn angeschrieben bzw angerufen und ihm gesagt das er es ihm überweisen kann und warum ich das überhaupt bekomme. Sohn hat darauf nicht reagiert weil es ihm unangenehm war. Nun hat er die Zahlung eingestellt ohne etwas zu sagen. Meine Frage nun, da er ja barunterhaltspflichtig ist, wie beantragen wir das? Ich finde schon das er noch finanziell mithelfen kann solange Sohn noch in Ausbildung ist. Er stemmt mit seinem Gehalt das meiste alleine, den Rest wir. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen.
Lg
Barunterhalt volljähriger
Bei uns war es so: Ab der Volljährigkeit muss sich dein Sohn selber um den Unterhalt kümmern, also ihn von seinem Vater einfordern. Der Unterhalt geht nicht mehr auf dein Konto, sondern auf das deines Sohnes.
Ob und wieviel Unterhalt zu entrichten ist, hängt davon ab, wieviel dein Sohn in seiner Ausbildung verdient. Das wird angerechnet.
Du hast mit den Zahlungen des Vaters nichts mehr zu tun und kannst auch keine Forderungen mehr stellen.
Vielen lieben Dank.
Wo und wie hat dein Kind das denn vom Vater eingefordert? Lg
Es geht um die Kinder meines Mannes. Vor der Volljährigkeit haben wir den Unterhalt über das Jugendamt berechnen lassen. Kurz nach dem 18. Geburtstag haben sich die Kinder (Zwillinge) selbst an das Jugendamt gewandt, um das neu berechnen zu lassen. Obwohl sie da schon 18 waren, hat das Jugendamt noch eine Berechnung gemacht (ich war davon ausgegangen, dass es dann eigentlich nicht mehr darüber geht, vielleicht hängt das mit der Beistandschaft zusammen).
Aufgrund dieser Berechnung inkl. der Berechnung des Anteils der Mutter haben sich mein Mann und seine Kinder dann zusammengesetzt, um zu schauen, was benötigt wird und machbar ist.
Da das Verhältnis meines Mannes zur Kindsmutter eher schlecht ist, war sie nicht dabei. Der Unterhalt geht seit der Volljährigkeit direkt auf die Konten der Kinder.
Ich finde, dein Sohn sollte einfach mal mit seinem Vater persönlich darüber reden und die beiden können dann ausmachen, wie sie es angehen wollen. Sollte das Verhältnis zu zerrüttet dafür sein, kann dein Sohn seinen Unterhalt einklagen. Vorher würde ich jedoch erstmal selbst berechnen (es gibt im Netz diverse Rechner), um welche Summe es sich aufgrund seiner Ausbildung überhaupt handeln könnte.
Dein Sohn hat jetzt Euch beiden gegenüber ein Recht auf Barunterhalt. Bedeutet man rechnet Einkommen des Vaters und der Mutter zusammen, schaut in die Düsseldorfer Tabelle um den kompletten Unterhaltsanspruch zu ermitteln, zieht von dem jeweiligen Einkommen den Selbstbehalt ab, setzt das was übrig bleibt in ein prozentuales Verhältnis zueinander und weiss so, wer wieviel vom Gesamtunterhalt zahlen muss. Achja: Eigenes Einkommen Deines Sohns verringert den Unterhaltsanspruch und Anspruch auf das gesamte Kindergeld hat Dein Sohn auch.
Wieviel Ihr dann von Deinem Barunterhalt als Kost und Logi abzieht, verhandelst Du mit Deinem Sohn.
Dein Sohn kann sich natürlich auch einfach so mit seinem Vater einigen. Klappt das nicht, muss kann er einen Unterhaltsantrag beim Amtsgericht stellen. Du hast allerdings weder das Recht hier tätig zu werden, noch das Recht, dass das Geld auf Dein Konto fliesst. Aktiv werden muss Dein Sohn.
Grüsse
BiDi
Hallo,
du schreibst: „ Ich habe ihm gesagt er muss gesetzlich ab dem 18 kein Unterhalt mehr zahlen, es wäre aber schön wenn er mich noch unterstützen würde.“
Ich gehe also davon aus, dass dir durchaus bewusst ist, dass die 200€ eine FREIWILLIGE Leistung des Vaters waren und du dir das alles längst ausgerechnet hast.
Natürlich ist der Vater ab dem 18. Geburtstag barunterhaltspflichtig. Das ist die Mutter aber auch. Du kannst nicht vom Vater Barunterhalt fordern, denn dein Kind ist 18. Euer Kind kann von euch Barunterhalt fordern. Die Berechnung funktioniert nicht mit „nur“ dem Vater.
Allerdings werden bei der Berechnung das volle Kindergeld und das Ausbildungsentgeld (abzüglich 100€) angerechnet. Erst für den restlichen Betrag hätte euer Kind einen Barunterhaltsanspruch euch gegenüber.
Die Frage ist jetzt allerdings: Wie hoch ist das Ausbildungsentgelt? Denn allzumeist kommt man damit schon über den Unterhaltsanspruch.
Der Staat sieht es tatsächlich so vor, wie es derzeit bei euch ist: Das Kind muß mit seinem Ausbildungsentgelt seinen Unterhalt weitestgehend selbst bestreiten. Die 100€ sind für Fahrtkosten zur Arbeitsstätte und sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.
Entschuldigung???
Was schreibst du denn da eigentlich?
Hast du meinen Beitrag ordentlich gelesen oder warum antwortest du auf Dinge, die ich nicht geschrieben habe und bist in dem Irrglaube das mir gewisse gesetzliche Regelungen nicht bewusst sind? Du scheinst ziemlich pikiert über meine einzelne Frage zu sein, wie man das am besten angeht, sowas zu beantragen bzw auszurechnen oder wie auch immer. Warum? Triggert dich das? Nicht mein Problem!
Schlimm das es immer wieder Frauen gibt, die ihre nichtssagende Meinung äußern müssen bzw falsche Schlüsse aus einem Beitrag ziehen, wovon sie 0 Ahnung haben.
Das war ein Zitat von DIR … und auch als solches gekennzeichnet. Es war also schon etwas, was DU geschrieben hast … im Ausgangspost.
Und warum sagst DU deinem Ex nicht einfach, dass er es eurem Jungen selber überweisen soll?
Dann wären doch alle zufrieden, oder?
Mhm, so zwischen den Zeilen gelesen......
Vielleicht möchte der Vater ja einfach nur Kontakt mit seinem Sohn. Und wartet darauf, dass der sagt : " Papa, unterstütze mich."
Ich denke dabei geht es nicht nur ums Geld.
Wieso soll der Kindsvater Dich unterstützen? Wenn überhaupt dann den Sohn, und ob da ein Anspruch besteht, muss er sich ausrechnen lassen (FA f. Familienrecht oder evtl. Jugendamt). Wenn Dein Sohn nicht tätig wird diesbezüglich, dann ist es halt so.
Sofern eurer Sohn eine durchschnittliche Ausbildungsvergütung erhält und das Kindergeld, ist die Frage nach Unterhalt wahrscheinlich obsolet. Denn den gibt's dann nicht mehr.
Insofern sind die 200 Euro vielleicht sogar zu viel (du kennst die Zahlen besser). Ich würde dir aber dringend raten sich aus dieser Frage raus zu ziehen. Der Vater soll sich den Ausbildungsvertrag zeigen lassen und den Unterhaltsbedarf erstmal durch einen online Rechner ermitteln. Falls er noch was zahlen muss, dann direkt an den Sohn. Ausbildungsvergütung ist kein Taschengeld zum verpulvern. Das deckt auch den Lebensunterhalt. Wichtig wäre aber wie vorher schon gesagt, dass ggf. der Betrag direkt an den Sohn geht und nicht an dich.