Verkauf / MuSchuGe

Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe auf eine hilfreiche Antwort 😀

Meine Arbeitskollegin war vor 3 Jahren Schwanger (Teilzeit angestellt) sie hat gemeint, dass sie nicht mehr als 4 Std am Tag arbeiten durfte weil wir keine Möglichkeit im Betrieb haben uns hinzusetzen(ab dem 5ten Monat),also eigentlich schon aber dies möchte unser Chef nicht weil es "beschissen" ist wenn die Verkäufer vor der Kundschaft sitzen (Aussage meines Chefs).

Ich bin momentan auch im 5ten Monat und wurde täglich 6 Std eingetragen obwohl ich auch nur einen Teilzeitvertrag habe (80 Std. im Monat). Mal von 9 bis 15 Uhr oder von 14 bis 20 Uhr...

Was für Rechte stehen mir zu?

1

Im § 11 MuSchG steht dazu folgendes:
(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen
...
sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet,
...

Also gilt das Ganze erst ab dem 6. Monat und Du darfst nur 4 Stunden 'bewegungsarm' 'rumstehen. Wenn Du die Möglichkeit hast Dich zu bewegen, also zu gehen, ist das ok. Es geht dabei übrigens um das erhöhte Thromboserisiko.

Grüsse
BiDi

2

Wieso sollte man sich nicht hinsetzen dürfen, wenn grade keine Kundschaft da ist?
Man muss die Kundschaft ja nicht vom Sessel aus bedienen. :-D
Um welche Art von Verkauf handelt es sich denn?