Tarifl. Erhöhung während Beschäftigungsverbot

Hallöchen

Ich befinde mich seit September nun im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft.
Der errechnete ET ist der 17.7.

Meine Frage konnte mir weder die IG-Bau, noch meine Krankenkasse beantworten, also versuche ich es hier mal.

Also ich wurde bisher von meinen AG eh schon sehr schlecht bezahlt.
Warum ich nicht gewechselt habe, fragt ihr euch, ja wollte ich, aber dann wurde ich schwanger 😅 und bin es jetzt wieder (war geplant!)
Mir wurde auch eine Gehaltserhöhung mündlich zugesagt, bekommen habe ich nie eine…. Anderes Thema.

Nun zum Thema zurück.

Ich werde wirklich so miserabel bezahlt, dass ich als gelernte Fachkraft aktuell 20ct über dem (Branchen) Mindestlohn liege.
Ab 1.4. steigt dieser und ich liege dann mit meinem Stundenlohn sogar 50ct drunter.

Der AG muss doch ab 1.4. das Gehalt anpassen, auch wenn ich im BV bin, oder irre ich? Weil unter dem Mindestlohn ist ja eigentlich Gesetzeswidrig 🤔

Ich gehe mal stark davon aus, er wird sich darauf berufen, er müsse das zahlen, was der Durchschnitt der letzten 3 Monatsgehälter vor der SS errechnet wurde.

Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen 🙂

Liebe Grüße

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Ganz sicher bin ich mir nicht (man korrigiere mich falls ich falsch liege), aber soweit ich das verstanden habe berechnen sich deine Bezüge eben nach den Durchschnittswerten der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot.

Was nach dem Beschäftigungsverbot passiert, ob deine Kollegen dann mehr bekommen oder ähnliches ist nicht relevant. Ist ja ein bisschen wie beim Krankengeld, das bezieht sich auch das was du vorher bekommen hast und nicht darauf, was du jetzt bekommen würdest wenn du arbeiten würdest oder auf einen Mindestlohn. Der Arbeitgeber bekommt das Geld übrigens auch von deiner Krankenkasse erstattet, also eigentlich zahlt die Krankenkasse für dein Beschäftigungsverbot (ähnlich Krankengeld) und nicht dein Arbeitgeber.

Bearbeitet von MertE
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Hmmm und eben genau das Gegenteil meine ich gelesen zu haben.
Im BV soll man ja keine Finanziellen Nachteile haben und es soll so vergütet werden, wie als würde man weiterhin arbeiten.
Und dauerhafte Erhöhungen müssen dann ab Fälligkeit mit einberechnet werden.

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Hmm, hab jetzt auch was gelesen dass das so sieht wie du. Bei Gehaltserhöhung welche vorher schon fest standen bzw. auf jeden Fall fällig gewesen wären (was ja bei dir der Fall gewesen wäre) müssen wohl ab dem Tag der Fälligkeit berücksichtig werden. Vorübergehende Boni oder Ähnlich dagegen nicht. Also ja, ich glaube du hast recht. Da du ja nach Tarifvertrag bezahlt wirst, ist auch klar wie viel mehr du bekommen müsstest.

Bearbeitet von MertE
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Paragraph 21 Absatz 4 Nr 2 MuschG. Freundliche Grüße an den Arbeitgeber

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Aaaaah danke!!!
Ja diese ganze Schreibweise der Gesetze ist einfach nicht mein Fall 🙈

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Ich habe eine Teilzeitstelle und werde nach Mindestlohn bezahlt.
Ab August war ich im Beschäftigungsverbot. Da im Oktober der Mindestlohn gesetzlich angehoben wurde, habe ich auch mehr Lohn bekommen. So wie alle anderen auch.