Zeitplan Elternzeit, Mutterschaftsgeld und Elterngeld

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen ob ich alles richtig verstanden habe, vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen :)

Elternzeit Antrag Vater (formlos beim Arbeitgeber) = frühstens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen vor ET

Mutterschutz Antrag Krankenkasse (mit Bescheinigung der Krankenkasse) = frühstens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen vor ET

Mutterschutz Antrag Arbeitgeber (formlos) = frühstens 8 Wochen, spätestens 7 Wochen vor ET

Elternzeit Antrag Mutter (formlos beim Arbeitgeber) = 1 Woche nach Geburt (also 7 Wochen vor Antritt)

Anträge für die Fortzahlung des Mutterschaftsgeldes = bei Arbeitgeber und Krankenkasse nach Geburt

Antrag Elterngeld für Vater und Mutter = nach Geburt, sobald man alle Unterlagen (Geburtsurkunde etc) hat


Stimmt das alles so?

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Du hast deinem AG doch sicherlich schon gesagt, dass du schwanger bist? Dann musst du kein mutterschutz Antrag stellen.. Auch musst du bei ihm keinen Antrag auf die mutterschutzleistungen stellen. Das tut die Krankenkasse mit deinem AG klären.

Nach der Mitteilung meiner Schwangerschaft hat mir mein AG mitgeteilt, wann ich in mutterschutz gehen soll. Das habe ich ja nicht erst 8 Wochen vor geburt gemacht 😅. Erst wenn mein AG weiß, dass ich schwanger bin, kann er mich MuSchU konform einsetzen.

Sonst sollte es passen. Dein Mann kann aber auch vorher schon seinen Antrag auf elternzeit stellen. Der Kündigungsschutz greift halt erst 8 Wochen vor antritt der elternzeit für Männer.

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Hallo.

Die Anträge auf Elternzeit können schon eher gestellt werden. Mein Mann ist jetzt in Elternzeit (7.-12. Lebensmonat der kleinen) und hatte schon während der Schwangerschaft mit seinem AG darüber gesprochen. Den Antrag hat er dann nach der Geburt abgegeben. Frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit greift aber erst der Kündigungsschutz. Wenn also zu "befürchten" ist, dass der AG schlecht darauf reagiert, wäre es sinnvoll, die eine Woche zu nutzen. Wenn eine Kündigung nicht zu erwarten ist, kann man dem AG mehr Zeit zum Planen geben.
Die Angaben der konkreten Zeiträume können aber erst nach der Geburt angegeben werden, weil die sich nach den Lebensmonaten richten.

Antrag auf Mutterschutz beim AG weiß ich nicht genau, weil es gesetzlich geregelt ist und der AG durch die Bescheinigung der Schwangerschaft mit voraussichtlichem ET den Beginn mitgeteilt bekommt - steht dort auch mit drauf, wenn ich mich recht erinnere, ansonsten kann der AG den über jeden Krankenkassenrechner in Erfahrung bringen.

Die Weiterzahlung des Mutterschutzgeldes von der Krankenkasse lief hier automatisch, weil die Geburtsurkunde eingereicht wird. Gibt mehrere - für Familienkasse, für Krankenkasse, für Elterngeld.
Und mit Mitteilung der Geburt beim AG wird im Lohnprogramm das Mutterschutzende als Fehlzeiterfassung festgelegt und dann die Fehlzeit Elternzeit eingetragen. Mindestens 14 Wochen gibt es ja Mutterschutz, wenn über ET, dann um die Tage länger.