Teilzeit in EZ temporär auf 0 reduzieren?

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. TZ in EZ
Kann ich ( mit der Zustimmung des AG‘s, ohne geht es glaub ich definitiv nicht), die Stunden für zwei Monate auf 0 reduzieren und im Anschluss wieder die 20 Stunden arbeiten, die ich vor der Reduzierung gearbeitet hab?
Würde voraussichtlich im März in TZ in EZ für 20 Stunden die Woche beginnen, allerdings haben die Tagesmutter und die Praxis in der ich arbeite verschiedene Schliesszeiten, sodass ich für August fast meinen ganzen Jahresurlaub nehmen müsste. Außerdem wird mein Kind dann im September ( noch kein genauer Termin bekannt) in die Kita einhewöhnt.
Könnte ich mit der Zustimmung des AG‘S dann diese zwei Monate in EZ daheim bleiben (dann mit Verdienstausfall natürlich) und im Oktober wieder für 20 Stunden die Woche arbeiten?
Oder geht das rechtlich nicht?

Liebe Grüße

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Wenn du es 7 Wochen vorher anmeldest, kann dein AG es normalerweise nicht ablehnen (Ok, du schreibst Praxis... sind unter 15 Mitarbeiter? Dann eventuell doch).
Aber ja klar, vor allem mit der Erlaubnis ist es kein Problem.

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Mit Zustimmung des AGs geht das ohne Probleme (da ginge sowas auch ausserhalb von Elternzeit).

Ohne Zustimmung des AG geht das ggfs mit 7 Wochen Frist nach https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html Absatz (6) (Verringerung auf 0 Stunden möglich) + Absatz (7) und (5)

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Super, ich danke euch für die schnellen und aufschlussreichen Antworten.
Eine Frage hab ich jetzt tatsächlich noch.
Ich hab bis Ende Mai 23 die 24 Monate EZ beantragt und müsste diese verlängern um dann bis zum 3. Gwburtstag in Elternteilzeit zu arbeiten.
Da ich aber nicht vorhabe, meine alte Arbeitszeit wieder aufzunehmen, könnte ich eigentlich ja auch die Elternzeit bis März 23 verkürzen und eben für August/September nochmal zwei Monate beantragen oder?

Welche Variante wäre besser ? Oder is das dann egal?

Ich danke euch