Elternzeit aufteilen

Hallo,
ich hätte einmal eine Frage - meine Kleine wird im April geboren. Mutterschutz endet dann wahrscheinlich am 6.6, es kann aber sein, dass ich einen Kaiserschnitt habe, dann wird dieser wahrscheinlich angepasst?
Danach würde ich gerne bis Ende des Jahres in Elternzeit gehen - also bis Ende Dezember, rund 6 Monate.
Daraufhin würde ich gerne arbeiten gehen und zwar für über ein Jahr, bis 2025 (Sommer). Meine Kleine wäre somit dann 2 Jahre und ungefähr 3-4 Monate alt. Hier würde ich gerne erneut für rund 10 Monate Elternzeit nehmen, sodass ich insgesamt auf 1 1/2 Jahre komme.
Nun meine Frage - rechtlich sollte dies ja möglich sein?
Soll ich dann Elterngeld Plus beantragen, bzw. geht dies überhaupt, oder muss ich das normale Elterngeld beantragen? Nur dass dieses ja nur bis 14. Monate gezahlt wird, ich würde dann folglich Monate "herschenken" und bei der zweiten Zeit keine Monate mehr erhalten?
Der Arbeitgeber muss hier ja nicht zustimmen, oder?

Ich gelte als alleinerziehend, aber es soll eine Stiefkindadoption erfolgen, die wird aber wohl erst 2024 abgeschlossen sein.
Vielen Dank!

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Ach so, ich bin verbeamtet, ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht

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Auch Elterngeld Plus würdest du in deiner zweiten Elternzeit nicht mehr bekommen, das zu beantragen würde absolut keinen Sinn machen.
Aber ich verstehe dein Vorhaben nichts ganz, warum willst du nach 8 Monaten wieder arbeiten und dann nach über einem Jahr wieder in Elternzeit? Geht dein Kind dann mit 8 Monaten Vollzeit in die Krippe oder wo wird es betreut?

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Ich hatte gelesen, dass ich Elterngeld plus bis zu 2 Jahren und 8 Monaten erhalten kann, aber wahrscheinlich nur, falls es keine Unterbrechung gab?
Ich will sicher wieder zurück in meine Arbeit, das hat mit der Stelle zu tun - ich will nicht am Stück nehmen, damit ich nicht versetzt werde. Zudem werden wir ins Ausland in der Zeit gehen und ich denke, das ist leichter, wenn sie etwas älter ist und nicht mehr so klein.
Meine Kleine wird nach den ersten Monaten von der Oma betreut. Ich bin immer am frühen Nachmittag, so ungefähr ab 14 Uhr zuhause, solange ist sie bei der Oma. An manchen Tagen wird es vielleicht bis 15.00 Uhr dauern, dafür starte ich teilweise aber auch erst um 11 oder 12 Uhr.

Okay... dies hatte ich befürchtet. Bedeutet ich bekomme für den zweiten Teil der Elternzeit dann nichts mehr. Aber generell nehmen darf ich ihn ja, auch ohne Bewilligung?

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Ab dem 15. Monat darf keine Unterbrechung im Bezug sein.
2 Jahre und 8 Monate ist aber eher unrealistisch.... dir stehen als AE 14 Monate Basiselterngeld zu. Wird die Kleine früher per KS geholt, gehen schonmal 3 Monate davon für den Mutterschutz weg. Bleiben noch 11 übrig, die du in 22 Monate Elterngeld Plus aufteilen könntest. Du bekämst also insgesamt maximal 25 Monate Geld.

Wie viele Stunden arbeitest du denn? Das hört sich nicht nach Vollzeit an?

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Du kannst die 6 Monate Basis EG nehmen die du nicht arbeitest und dann noch von Lebensmonat 15 (bis dahin muss der Bezug beginnen) bis LM 27 den Rest als EG +. Da würdest du in den Monaten die du arbeitest 150 Euro Mindestsatz trotz Einkommen kriegen und hättest die Chance dass hinten noch ein Monat dabei ist, wo du 900 bekommst falls du da schon nicht mehr arbeitest.
Da du ja unter 32h arbeitest, kannst du zeitgleich EG+ beziehen.

Bearbeitet von annemay
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Sie verbraucht 8 Monate Basiselterngeld. Das Kind wird voraussichtlich im April geboren und sie will bis Dezember zu Hause bleiben. Dh es bleiben noch 8 Monate Elterngeld plus. Selbst wenn sie erst in LM 15 mit dem Bezug beginnt, endet er vor dem 2. Geburtstag und somit vor ihrer geplanten 2. Zeit zu Hause. Es ist also egal, ob sie den Bezug pausiert oder durchgehend bezieht.

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Ah, ich bin überden Satz der TE gestolpert dass sie dann 6 Monate daheim bleiben will, du hast natürlich Recht, wenn es am Anfang schon 8 Monate mit Basis sind lohnt sich das Konstrukt nicht noch was nach hinten zu schieben.

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