Hallo,
Ich blicke momentan nicht mehr so ganz bei den Versicherungen durch und wäre super dankbar, falls sich jemand auskennt oder Tipps hat.
Kurz meine Situation: ich bin aktuell Studentin und mit 24 Jahren durch meine Eltern Familienversichert. Nun bin ich, pünktlich zum Abschluss meines Studiums im März, schwanger. Das kind kommt im April, da bin ich 25 und somit raus aus der Familienversicherung. Ich habe bisher, durchs Studium, nie mehr als 10 Stunden oder Saisonal gearbeitet. Ich bin unverheiratet und lebe mit meinem Partner zusammen (Hochzeit steht etwa im Herbst an). Habe demnach einen Anspruch auf 150€ Elterngeld +.
Das „Problem“: von meinen 150€ Elterngeld möchte die Krankenkasse (DAK) nun 120€ Beitrag. Also eigentlich alles. Das auch nur, wenn ich mein Studium künstlich in die Länge ziehe oder ein neues aufnehme, das ich dann nicht aktiv betreibe. Über meinen Partner darf ich nur versichert sein, wenn wir verheiratet sind. Bin ich keine Studentin wären es über 200€.
Versteht mich nicht falsch, mein Partner würde selbstverständlich meinen Beitrag übernehmen - gehe ja wegen dem gemeinsamen Kind nicht arbeiten. Aber irgendwie kann ich es kaum glauben, dass der Staat einem 150€ auszahlt und parallel verlangt, dass man den gesamten Betrag plus ca. 100€ an die Krankenkasse überweist …
War vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation?
LG und danke im Voraus
Dilemma mit der Krankenversicherung - wer kennt sich aus?
Die Krankenkassen gehören nunmal nicht dem Staat. Krankenkassenbeiträge und Elterngeld sind komplett unterschiedliche Dinge.
Dein Problem ist, dass Du nach Ablauf des Studiums ohne Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit zu dem Kreis der freiwillig Versicherten zählst und für die werden die Krankenkassenbeiträge eben nicht während des Elterngeldbezugs übernommen. Das gute ist, dass Du in Deiner Konstellation Anspruch auf den sogenannten 'Hausfrauentarif' hast, würdest Du nach wie vor immatrikuliert bleiben, wäre es der 'Studententarif'. Alles andere wäre noch 'ne Ecke teurer.
Arbeitslos melden kannst Du Dich nicht, sofern Du vorhast Dein Kind selber zu betreuen. Bürgergeld kannst Du beantragen, aber wenn Du mit Deinem Freund zusammenlebst, seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft und da wird sein Einkommen voll auf Deinen Anspruch angerechnet.
Am Einfachsten wäre, es Ihr verlegt die Hochzeit ein paar Monate nach vorne. Sofern Dein Freund in der GKV ist, kannst Du Dich bei ihm dann kostenfrei mitversichern.
Grüsse
BiDi
Vielen lieben Dank für die tolle Erklärung- das beantwortet alle meine Fragen
Warum heiratet ihr nicht jetzt schon?
Du meldest dich arbeitslos beim Arbeitsamt und beantragst Bürgergeld- wie viel dir und dem Kind zusteht, seht ihr dann, wenn das Amt Anspruch mit Einkommen verrechnet hat- dein Freund zahlt ja sozusagen Unterhalt. In der Konstellation wird dann deine Krankenversicherung übernommen.
Das ist die finanziell sinnvollste Idee, vermute ich.
Alternativ heiratet ihr standesamtlich und feiert eben im Herbst. Dann greift die Familienversicherung.
Das wäre definitiv eine Idee, danke. Werde ich auf jeden Fall versuchen … Da wir noch auf einen Stempel warten wird die Hochzeit vermutlich nach der Geburt sein - mit etwas Glück klappt es ganz schnell und wir sind das Problem los
So einfach wird das aber nicht sein. Wenn sie immatrikuliert ist, dann hat sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sowieso müsste sie in dieser Konstellation nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was sie de facto nicht tut?
Wichtig zu wissen: Wie viel Zeit ist zwischen Geburt und Studienabschluss bzw. Exmatrikulation?
Wenn es weniger als 6 Wochen sind, wird das tatsächlich nicht funktionieren mit dem arbeitslos melden, weil ja das Studium nahtlos in den Mutterschutz übergeht.
Theoretisch würde es gehen, dir jetzt noch vor Beginn des Mutterschutzes eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für wenige Wochen zu suchen, dann wärst du gesetzlich pflichtversichert und müsstest für den gesamten EG-Bezugszeitraum keine Beiträge zahlen. Ein Monat 15 Stunden/Woche würden reichen.
Ansonsten tatsächlich so schnell wie möglich standesamtlich heiraten.
Zwischen dem Abschluss und der Geburt liegen voraussichtlich nur 24 Tage.
Ich habe zuletzt von November bis Dezember insgesamt 6,5 Wochen á 30 Stunden gearbeitet. Diese werden aber laut Arbeitgeber so abgerechnet, dass ich keine steuerlichen Abzüge habe.
Das ist blöd, dass das jetzt schon durch ist. Theoretisch hat man die Wahl, ob man Student sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden möchte oder nicht. Wird man es nicht, hat man nehr Netto vom Brutto, zumindest normalerweise wenn man unter 30 ist.
Man kann aber auch normal wie jeder Arbeitnehmer abgerechnet werden, dann hat man etwas weniger Netto aber hätte den Vorteil der Krankenkasse in deinem Fall. Falls du also Januar/Feb/März noch immer arbeiten könntest und möchtest, ist es theoretisch immer noch eine Option. Man muss es nur mit dem Arbeitgeber vorher besprechen.
Warum läuft man nicht in die nächste Versicherung rein und lässt sich beraten?
Weil das oben genannte das Ergebnis zweier solcher Gespräche war. 150€ Kindergeld, 120€ Beitrag Minimum, kein Anrecht auf Familienversicherung.
Da mir aber beim ersten Gespräch noch gesagt wurde, dass ich weiterhin familienversichert sei und die Beraterin beim zweiten Gespräch erstmal Rücksprache halten musste, weil sie sich in so einem Falle nicht auskannte, war ich so frei ein Forum damit zu belästigen
Nach Abschluss des Studiums im Elterngeldbezug wärst Du pflichtversichert ohne Beitrag zu zahlen, d.h. nur die Zeit des Mutterschutzes müsste irgendwie überbrückt werden z.B. durch spätere Exmatrikulation.
Alternativ Hochzeit vorziehen.
Warum möchtest Du Elterngeld plus beziehen - ist ja nochmal weniger? Wann planst Du den Berufseinstieg oder wirst Du irgendwo jobben während des Elterngeldbezugs? Je länger der Zeitraum zwischen Abschluss und Berufseinstieg wird, desto schwieriger wird es für Frauen, überhaupt Fuss zu fassen und gut bezahlten, ernstzunehmende Stellen zu finden. Das wäre schade ums Studium....und ich weiß, wovon ich rede, ich habe zwei Studienabschlüsse, zwei Kinder, keinen Job und bin unverheiratet.
Ich werde voraussichtlich die drei Jahre zuhause bleiben und fand die zwei Jahre Zahlung einfach praktischer. Weniger ist es soweit ich verstanden habe nicht. Geht ja zwei Jahre statt ein Jahr 300€.
Ich werde definitiv weiter meine Saisonjobs machen (2x jährlich) und überlege in der Elternzeit noch meinen Master zu machen/ mein Studium zu ergänzen. Aber momentan stecke ich voll und ganz in den Vorbereitungen fürs Baby Tut mir leid zu hören, dass deine Leistung nun so wenig gewürdigt wird, nur, weil du deine Kinder betreut hast. Das ist wirklich ungerecht … Ich werde in meiner Branche zu 99% immer Arbeit haben/finden aber ja, es ist davon auszugehen, dass es dann nicht immer das ist, was man sich idealerweise vorgestellt hat. Voraussichtlich werde ich also nach den drei Jahren eine halbe Stelle antreten, sofern wir keine weiteren Kinder möchten.
Ich hoffe du findest den richtigen Job für dich und kannst zeigen was du drauf hast!
Hi,
Jeder ist seines Glückes Schmied, aber den Einwand meiner Vorrednerin möchte ich nochmal unterstreichen: Wenn du einen Bachelorabschluss hast und dann drei Jahre in Elternzeit gehst, bist du egal in welcher Branche du arbeitest, nicht viel Wert. Weil du keine Berufserfahrung hast und zusätzlich noch drei Jahre hinter dem Stand der Technik hinterher hinkst. Zusätzlich möchtest du dann auch noch nur Teilzeit arbeiten. Ich halte das für sehr naiv und würde dir auch raten, deine Pläne noch einmal zu überdenken! So entstehen im übrigen Frauen die in Altersarmut enden. Aus feministischer Sicht finde ich das echt bedenklich, was ihr da plant.
Für euch trotzdem alles Gute !