Elternzeit/Elterngeld 4 Wochen Vater

Hallo zusammen,

Wir erwarten Mitte April unser zweites Kind.
Ich werde wie bei Kind 1 schon 2 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld für das erste Lebensjahr.

Mein Mann hatte bei Kind 1 keine Elternzeit, möchte aber nun nach der Geburt gerne 4 Wochen Elternzeit nehmen.

Ist es richtig, dass er diese auch schriftlich beim Arbeitgeber anmelden muss? Frühestens 8 und spätestens 7 Wochen vor dem ET?

Wie ist es nun, wenn er für diese 4 Wochen Elterngeld beantragt. Geht das überhaupt?

Hoffe es kennt sich jemand aus und kann weiterhelfen.

Lg und vielen Dank!

Bearbeitet von jinjin88
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Euer Elterngeld ist durch deine beanspruchten 12 Monate aufgebraucht. Die zwei Bonusmonate gehen nur, wenn er min. 2 Monate EG beantragt.
Oder du nimmst 11 Monate EG, dann kann er auch einen nehmen.

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Bist du sicher? Ich hätte gedacht, dass grundsätzlich für 2 Monate Elterngeld beantragt werden muss, egal, ob es sich um die Bonusmonate handelt, oder nicht.

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Das stimmt nicht, der zweite Elternteil muss immer mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen, um einen Anspruch auf Elterngeld zu generieren. Nur für einen Monat Elterngeld zu bekommen, geht - egal in welcher Konstellation - nicht.

Bitte auch bedenken, dass Elterngeld für jeweils einen Monat und nicht 4 Wochen (ist im Regelfall ein Unterschied) gezahlt wird und für Lebensmonate, nicht Kalendermonate. Entsprechend sollte dann auch die Elternzeit genommen werden.

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Für 4 Wochen kann er kein Elterngeld beantragen, das geht immer nur für ganze Lebensmonate. Und er muss mindesten 2 Monate Elterngeld beantragen.

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Ok danke. Dh wenn er nur 1 Monate zuhause bleibt, würde er dafür dann gar kein Geld bekommen…

Wenn er zwei Monate Elterngeld beantragt, müsste er ja auch zwei Monate Elternzeit nehmen. Sonst würde er ja zuviel arbeiten/verdienen bei seiner 35 Stundenwoche (Max 32 Stunden sind ja erlaubt).


Also ist die Konstellation wie wir es gedacht haben so gar nicht sinnvoll möglich..

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Er könnte zwei Lebensmonate Elternzeit nehmen und zwei Monate Basiselterngeld. Im ersten Monat bliebe er ganz zu Hause. Im zweiten Monat könnte er 32 Stunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten, das freut bestimmt den Arbeitgeber, weil das ja nahezu Vollzeit für ihn ist. Elterngeld würde er in dem Monat dann nicht mehr viel erhalten, aber den gesetzlichen Vorgaben wäre damit aus meiner Sicht Genüge getan.

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