Steuerklasse in Elternzeit bei erneuter SS

Hallo zusammen,
Mein Sohn wird im Januar ein Jahr alt und mein Elterngeldbezug endet damit. Nun bin ich in der 6. SSW schwanger und kann aufgrund der fehlenden Betreuung für ihn noch nicht arbeiten gehen. Ich starte ab Februar mit einem Mini Job, sodass ich zumindest etwas verdienen kann.

Das bedeutet dann ja, dass ich so gut wie kein Elterngeld erhalte bis auf den Mindestsatz glaub ich. Derzeit sind wir beide noch in Steuerklasse 4, macht aber meiner Meinung kein Sinn, da ich ja nicht arbeite und kein Elterngeld für Kind Nr 2 mehr erhalte.

Wie habt ihr das gelöst? Habt ihr auch auf Steuerklasse 3/5 gewechselt oder hatte es eine Nachzahlung damit gegeben? Ich weiß auch nicht wie sich der Mini Job dabei auswirkt.

Freue mich von euch zu lesen 😊

1

Wenn du jetzt in der 6. SSW bist dann ist dein VET vermutlich im August/September? Damit beginnt der Mutterschutz im Juli/August. Nehmen wir mal exemplarisch den Juli.
Bemessungszeitraum wäre dann 12 vollständige Kalendermonate 07/2022 - 06/2023

EG-Bezug ist bis zum 14. Lebensmonat ausklammerbar -> du sagst Kind wird im Januar 1 Jahr und EG-Bezug endet da auch, also 12 Monate BasisEG genommen. damit nur 12 Monate ausklammerbar.

Bemessungszeitraum daher 02/2023 - 06/2023 = 5 Monate + 7 Monate Einkommen vor Mutterschutz des ersten Kindes!

Wurde das EG für den 12 Lebensmonat schon ausgezahlt? Wenn nicht Montag formlosen Antrag bei der EG-Stelle stellen und den 12. Lebensmonat in EG-Plus umwandeln für Lebensmonat 12/13. Dann verschiebt sich dein Bemessungszeitraum nochmals um 1 Monat auf das Gehalt vor der ersten Schwangerschaft.

Wenn dein VET vor/an dem 11.8.2023 liegt müsste der Mutterschutz am 30.6.2023 beginnen und damit 06/2023 auch aus der Berechnung rausfallen.
Da du nicht bis zum 14 Lebensmonat EG-Plus genommen hast habt ihr damit schon Geld verschenkt weil dann noch 2 Monate mehr vom Einkommen vor der Schwangerschaft des 1. Kindes in die EG-Berechnung eingeflossen wären.

Das Einkommen der Monate vor der ersten Schwangerschaft + das Minijob-Einkommen für die Monate 2023 zwischen EG-Bezug und Mutterschutzbeginn (nur vollständige Kalendermonate in denen kein EG oder Mutterschaftsgeld bezogen wurde) werden addiert und durch 12 geteilt als durchschnittliches Einkommen zur EG-Berechnung angewandt. Darauf wird die überwiegende im Bemessungszeitraum vorliegende Steuerklasse angewandt (Damit ist der Steuerklassenwechsel für euch auch zu spät für die EG-Berechnung) und das neue EG berechnet.
Du solltest daher schon deutlich mehr als den Mindestsatz bekommen und jeder Monate der sich verschiebt erhöht dein EG.

Zusätzlich gibt es dann noch den Geschwisterbonus von 10% des EGs mindestens aber 75€ zusätzlich, das gleicht es ein bisschen aus.

2

Ich gehe mal davon aus das du noch weiter in Elternzeit bist? Dann kannst du diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes abbrechen und erhältst dann auch das volle Mutterschaftsgeld + Zuschuss vom Arbeitgeber auf das Vollzeitgehalt!