Hallo, vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen..
Wir haben bis einschließlich Juli 2022 Leistungen vom jobcenter bezogen, also unser Einkommen aufgestockt.
Im August habe ich dann Wohngeld und Kinderzuschlag beantragt und wir haben ab August keine Leistungen mehr vom jobcenter bekommen. Das war mit unserem Sachbearbeiter auch so abgesprochen, weil sich unsere Einkommensverhältnisse verbessert haben. Wir haben auch keinen Bewilligungsbescheid und keinen Ablehnungsbescheid vom jobcenter für den letzten WBA (Juni 2022) bekommen.
Soweit so gut! ...
Wohngeld haben wir dann ab August 2022 bekommen und gestern kam nach 6 Monaten endlich der Bescheid für den Kindergeldzuschlag.
Für den Zeitraum von August 2022 bis Dezember 2022 wurde der Kinderzuschlag auf 458€ pro Monat festgelegt. Für Januar auf 500€.
Darunter steht:
Vorleistung durch andere Stellen:
Der Anspruch gilt Ihnen gegenüber für den Zeitraum von August 2022 bis Dezember 2022 in Höhe von 703,50€ nach § 107 SGB X als erfüllt.
Die für Sie zuständige Stelle der Stadt (also unser jobcenter) hat in dieser Höhe einen Erstattungsanspruch nach §§103, 104 SGB X geltend gemacht, da für den gleichen Zeitraum Sozialleistungen ohne Anrechnung von Kinderzuschlag gewährt wurden.
Sie erhalten für den genannten Zeitraum eine Nachzahlung von 1586,50€.
Wie kommt das jobcenter auf den Erstattungsanspruch?? Klar, hätten wir Leistungen ab August 2022 bezogen, wäre alles soweit ok. Aber wir haben keinen Cent von denen in dem Zeitraum bezogen!
Ich habe gestern noch mit der Familienkasse telefoniert und die schauen sich das jetzt noch mal an. Beim jobcenter habe ich natürlich am Freitag Nachmittag niemanden mehr erreicht, aber ich versuche es Montag nochmal...
Kann mir jemand evtl sagen wie so was zu stande kommt? Wie muss ich jetzt weiter vorgehen? Was muss ich beachten?
Sorry für den langen Text und danke schon mal im voraus!
Kindergeldzuschlag - Jobcenter stellt Erstattungsanspruch
"Wie muss ich jetzt weiter vorgehen?"
Anrufen und Nachfragen.
Na das ist ja mal wieder eine sehr hilfreiche Antwort
Warum? Sie hat doch Recht.
Ruf erstmal, wie du es geplant hast, noch beim Jobcenter an. Entweder klärt es sich dann direkt oder du könntest noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Es müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein, wo auch drin steht, wo, wie und bis wann du das tun musst.
Es kann immer mal zu Missverständnissen kommen.
Ich hab auch mal einen Bescheid von der Familienkasse bekommen, dass ich über 6000€ Kindergeld zurück zahlen soll, weil ich es angeblich nicht hätte bekommen dürfen. Da waren allerdings rundum völlig falsche Dinge angenommen worden was die Situation bzgl. mir und dem Kindsvater anging.
Lässt sich bestimmt klären.
Ruf erstmal, wie du es geplant hast, noch beim Jobcenter an. Entweder klärt es sich dann direkt oder du könntest noch Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Es müsste eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf sein, wo auch drin steht, wo, wie und bis wann du das tun musst.
Es kann immer mal zu Missverständnissen kommen.
Ich hab auch mal einen Bescheid von der Familienkasse bekommen, dass ich über 6000€ Kindergeld zurück zahlen soll, weil ich es angeblich nicht hätte bekommen dürfen. Da waren allerdings rundum völlig falsche Dinge angenommen worden was die Situation bzgl. mir und dem Kindsvater anging.
Lässt sich bestimmt klären.
Wow 6000€ zurückzahlen ist schon heftig! Da hast du ja Glück gehabt, dass sich das klären ließ. Hoffentlich lässt sich unser Problem auch schnell lösen... Wir haben sogar am 31. Mai 2022 die letzte Zahlung vom JC bekommen, also im Juli hatten wir schon keinen Anspruch mehr. Wir haben extra immer sofort Veränderungen gemeldet, meistens schon sobald wir davon wussten und haben unseren Sachbearbeiter gebeten schon im voraus die Zahlungen entsprechend zu reduzieren. Damit halt solche Ansprüche und Erstattungen erst gar nicht entstehen.
Mal schauen was die mir da morgen zu sagen können.
Mit den Fristen für den Widerspruch muss ich nachher mal schauen und ein Schreiben aufsetzen. Wenn die Familienkasse die Sache nicht schnell genug aufklären kann, kann ich ja den Widerspruch einreichen
Widerspruchsfrist ist häufig 4 Wochen ab Erstellungsdatum des Schreibens....
Hm, also grundsätzlich kann das Jobcenter nur einen Erstattungsanspruch beziffern, wenn auch Geld ausgezahlt wurde. Das berechnet der Sachbearbeiter ja nicht manuell, sondern das läuft über ein Programm.
Wann habt ihr denn die letzte Auszahlung vom Jobcenter erhalten? Ende Juni? Oder doch noch Ende Juli? Das Jobcenter zahlt ja immer im Voraus.
Ansonsten bringt der Anruf am Montag sicher Klarheit.
Alles Gute und viele Grüße
Niesi
Ich habe gestern Abend nochmal nachgeschaut und die letzte Zahlung vom JC kam am 31. Mai 2022, also für den Juni. Ab Juli hatten wir dann schon keinen Anspruch mehr, weil mein Mann im Mai seine Ausbildung abgeschlossen hat und dann ab Juni mehr verdient hat. Im Juni selbst hat er aber fälschlicherweise erstmal nur sein Ausbildungsgehalt weiter ausgezahlt bekommen, anstatt das normale höhere Gehalt. Den Rest vom Gehalt haben die im Juli nachgezahlt + sein volles Gehalt vom Juli. Wir hätten sonst aber im Juli trotzdem noch einen Restanspruch von ca 140€ gehabt. Durch die Nachzahlung hatten wir dann natürlich keinen Anspruch mehr und auch keinen Anspruch mehr auf den Energiebonus(?) von knapp 800€ 🙄 Ja, richtig blöd gelaufen, aber ist halt so...
Daher hoffe ich mal, dass das JC da irgendeinen Fehler gemacht hat!
Das steht doch, Sie erhalten eine Nachzahlung. Also bekommst du doch was.
Hattest du nicht, Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragt?
Ja natürlich bekommen wir eine Nachzahlung. 1586,50€ für den Zeitraum von August bis Dezember - anstatt 2290€ !
Es geht nicht darum ob wir überhaupt etwas bekommen, sondern dass das jobcenter einen Anspruch auf 703,50€ erhebt, für Leistungen im Zeitraum von August bis Dezember 2022. Die haben uns aber am 31. Mai 2022 das letzte Mal etwas gezahlt. Es gab keine Leistungen vom Jobcenter von August bis Dezember 2022. Im August haben wir Wohngeld beantragt und im September bewilligt bekommen inkl Nachzahlung für August (ab Antragseingang)
Den Kindergeldzuschlag haben wir auch im August beantragt
Nur eine Idee...
Kann es sein, dass sich durch den Kinderzuschlag euer Bruttohaushaltseinkommen rückwirkend erhöht und ihr somit zu viel Wohngeld bekommen habt, was nun zurückgefordert wird?
Hallo, nein das Wohngeld wird nicht mit dem Kindergeldzuschlag verrechnet und umgekehrt. Das Jobcenter hat auch nichts mit dem Wohngeld zu tun, wenn sich die Leistungen nicht überschnitten haben, was ja nicht der Fall war
Hast du denn gestern telefonisch was erreichen können?