Mutterschaftsgeld

Thema Mutterschaftsgeld:

Ich bin im unbefristeten Angestelltenverhältnis und bei der GKV.

6 Wochen vor ET und 8 Wochen nach ET bekomme och das selbe netto wie in dem Rest der Schwangerschaft? 13€von der KK und Rest AG. Aber es ist soviel die die Monate davor auch ?
Wird das bereits versteuert über die Lohnabrechnung oder unterliegt das MSG auch schon dem Progressionsvorbehalt ?

Wenn ich 12 Monate Basis EG beziehe, bekomme ich aber eigentlich nur 10 Monate EG, da diese erst nach den 8 Wochen startet? Das EG muss dann aber bei der Steuererklärung noch versteuert werden?

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Es wird beides nicht versteuert, unterliegen beide dem Progressionsvorbehalt.

Du bekommst die 13 Euro pro Tag und dein Arbeitgeber stockt auf dein Netto von vor dem Mutterschutz auf.

Du bekommst 12 Monate Basiselterngeld, nur wird das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberanteil darauf angerechnet, sodass in der Zeit nichts übrig bleibt.

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Heißt das, dass ich die ersten 8 Wochen mehr Geld hätte ? Sonst netto 2600€ EG wäre 1600€.

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Je nachdem wann dein Kind geboren wird, ja. Können ja auch mehr oder weniger als 8 Wochen sein.

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