Elternzeit vom 2ten Kind wieder aufnehmen ?

Hallo , ich bin Mutter von 4 Kindern vom Alter 7J bis 1.5J
Bei Kind Nummer 2 ( geboren Januar 2017 ) habe ich 1.5 Jahre Elternzeit eingereicht gehabt und bin aber nach 13 Monaten wieder angefangen zu arbeiten.
2020 und 2021 kamen Kind 3 und Kind 4.
Derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit von Kind Nummer 4. Diese endet jetzt aber im Mai 2023. Meine Frage, kann ich noch meine Elternzeit von Kind Nummer 2 nehmen ? ( Diese ist ja eigentlich nicht aufgebraucht gewesen ) Oder gibt es da Einschränkungen. ? Ich finde im Netz einfach nichts was mir wirklich weiterhilft.
Und wenn ja, wie schreibt man das dann dem Arbeitgeber.

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen .

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Du kannst für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit nehmen, warum nimmst du nicht einfach noch Elternzeit von Kind 4, dann brauchst du einfach nur verlängern. Oder geht es dir um das Elterngeld? Wenn ja, dann werden sie dir mit Beendigung der Elternzeit von Kind 2 den Rest ausgezahlt haben oder?

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Hallo , nein um das Elterngeld geht es nicht.
Es geht mir zurzeit eher darum , das die Elternzeit der älteren Kinder nicht " verfallen "
Auf Kind 4 habe ich nur noch 1 Jahr Elternzeit.
Und deshalb dachte ich , es wäre jetzt vielleicht schlauer die Elternzeit von Kind 2 noch aufzubrauchen. Damit ich für irgendwelche Notfälle noch weitere Elternzeit zur Verfügung habe . Da Kind 2 jetzt 6 Jahre alt wird und man die Elternzeit ja nur bis zum 8ten Geburtstag nehmen kann.
Meine Frage ist dann nur , wie ich das dann meinem Arbeitgeber schreibe , dass ich jetzt Elternzeit von Kind 2 nehmen möchte.

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Ja das geht. Melde deine Elternzeit wieder formlos beim AG für den Zeitraum an und schreibe in die Elternzeitanmeldung rein für welches Kind du genau Elternzeit für welchen Zeitraum anmeldest. Bsp Hiermit melde ich Elternzeit von ... bis ... für Kind1 und Elternzeit von ... bis ... für Kind 2 usw. an.

Für Elternzeiten nach dem 3. Jahr gilt eine Anmeldefrist von 13 Wochen.

Erst ab den dritten Zeitabschnitt für das jeweilige Kind könnte der AG aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. (Zusammenhängend genommene Elternzeiten je Kind zählen als 1 Zeitabschnitt, z.B. bei Verlängerung der EZ)

Für das jeweilige Kind gilt immer das BEEG welches zur jeweiligen Geburt aktuell war aber diesbezüglich gab es wenig Änderungen (hier kann man die Gesetzestexte mit den zeitlichen Änderungen jeweils nachvollziehen https://www.buzer.de/gesetz/7484/al0-65502.htm )

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