Schwanger in Elternzeit

Hallöchen zusammen,
Ich blicke nicht mehr durch, jeder sagt mir irgendwie was anderes.
Und zwar geht es darum, dass ich mit meinem ersten Kind bis zum 23.3.23 in Elternzeit bin ( 1 Jahr genommen dann) und habe dann auch am 23.03 die letzte Elterngeld Zahlung.
Aktuell bin ich schwanger und gehe dann ab dem 24.03.23 ins Beschäftigungsverbot und bekomme Gehalt bis zum Mutterschutz, der dürfte ca im August beginnen und geht dann bis Ende November ca, September ist die Geburt.

Wie wird das "neue" Elterngeld dann berechnet? Würde dann ja ab Dezember wieder in Elternzeit gehen und Elterngeld bekommen, aber habe gehört, dass das aktuelle Elterngeld nicht mit gerechnet wird, ja aber was wird denn dann dafür berechnet? Doch nicht nur die 6 Monate 🫠🤔

Fragen über Fragen 🙄🙈

Liebe Grüße 🍀😊

1

Deine letzte Elterngeldzahlung müsste zum 22.02. kommen. Wenn die am 23.03. kommt und Du ab 24.03. wieder Dein volles Gehalt hast, käme eine Rückzahlung auf Dich zu.

Ansonsten wird das neue Elterngeld genau so berechnet, wie das alte: Die zwölf Monate vor dem neuen Mutterschutz. Wenn der im Dezember beginnt, also Dezember 22 bis November 23. Die Monate ab Ende Elternzeit sind unproblematisch, da erhältst Du ja Dein normales Gehalt. Die Monate, in denen Du noch Elterngeld erhältst, kannst Du komplett ausklammern, die werden durch entsprechend viele Monate von vor dem ersten Mutterschutz ersetzt. Wenn Du also noch keine Vereinbarung hinsichtlich Teilzeit getroffen hast und Du Dir absolut sicher bist, dass Du ein BV erhältst, wirst Du für's zweite Kind das gleiche Elterngeld bekommen, wie für's erste. Zuzüglich Geschwisterbonus.

2

ich bekomme zu 100% ein BV, OK dann hab ich es nun endlich verstanden, vielen lieben Dank für deine Antwort 🙏🍀😊

3

Bekomme nur ein Teil BV im März, da ab 24.3 ja Elterngeld zuende ist. So das ich keine Doppel Zahlung erhalte

weitere Kommentare laden