Urlaubsanspruch während MuSchu - ist das so korrekt?

Guten Morgen zusammen,

Ich bin momentan in der 11. SSW und werde morgen meinem Chef von der Schwangerschaft erzählen. Ich möchte gerne gut vorbereitet in das Gespräch starten, da er mich sicher fragen wird, ab wann und wie lange ich weg bin.
Et ist der 06.08.23, das ist ein Sonntag. Entsprechend endet der Mutterschutz auch an einem Sonntag, nämlich am 01.10.23. Danach möchte ich in Elternzeit.
Nun zu meiner Frage: ist der 01.10.23 der letzte Tag des Mutterschutz oder wäre der 01.10. der erste Tag, an dem ich wieder arbeiten müsste?
Der Urlaubsanspruch würde sich ja damit ändern oder ?
Ich hab in einem Posting weiter unten gelesen, dass auch angefangene Monate in den Urlaubsanspruch zählen. Also hätte ich dann für dieses Jahr Anspruch von Januar bis einschließlich Oktober? Ich habe 30 Tage, also (30:12)* 10 = 25 ?
Oder zählt der 1.10. schon nicht mehr in deren Mutterschutz und der Anspruch endet im September?
Ich hoffe, es habe verständlich geschrieben.
Danke für eure Antworten 😊

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Der Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes wird nicht gekürzt. Du findest die entsprechende Regelung in § 24 MuSchG. Angefangene Monate zählen mit. Allerdings kannst du deinen Urlaub noch gar nicht berechnen, da du nicht weißt wann dein Kind zur Welt kommt und sich das Ende des MuSchu nach dem tatsächlichen Geburtstermin und nicht nach dem EET bestimmt, das ist ja bloß ein fiktiver Anhaltspunkt der selten genau stimmt. Habt ihr keine Personalabteilung? Normalerweise rechnen die einem das alles aus.

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Prinzipiell ist ja egal, in welchen Monat der MuSchu fällt, die Wochen sind wichtig zum errechnen des Urlaubs. ;)

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Doch, eine Personalabteilung haben wir. Die würde ich dann natürlich auch kontaktieren und die würden mir auch helfen, aber mein Chef wird sicherlich schon mal nachfragen morgen im Gespräch und da möchte ich (soweit möglich) mit ein paar Fakten um dir Ecke kommen.
Aber du hast natürlich Recht, sobald das Kind einen Tag später kommt, sieht es wieder anders aus.
Danke :-)

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Moin,

der Mutterschutz nach der Geburt wird der Elternzeit angerechnet.
Bedeutet: Wenn die Geburt tatsächlich am 06.08.23 stattfindet, hast du Elternzeit bis zum 06.08.24.
Dein Mutterschutz vor der Geburt fängt am 25.06.2023, also hast du 6x2 Tage Urlaub für dieses Jahr.
Macht dann insgesamt 12 Tage - außer du hast insgesamt immer 30 Tage Anspruch, dann sind es 6x2,5 Tage.

Gruß

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Das stimmt nicht. Der Mutterschutzlohn wird auf das Elterngeld angerechnet, aber nicht auf den Urlaubsanspruch. Im Mutterschutz erwirbt man einen Urlaubsanspruch als hätte man regulär gearbeitet. Die TE erwirbt also auch in den MuSchu-Wochen nach der Geburt Urlaubsansprüche und nicht bloß bis Juni. Das Gesetz ist da völlig eindeutig, § 24 MuSchG.

Bearbeitet von Inaktiv
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Danke, so hab ich es auch aus dem Gesetz gelesen

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Der 1.10.2023 ist der letzte Tag des Mutterschutzes wenn es beim VET 6.8.2023 bleibt und damit beginnt deine Elternzeit frühestens am 2.10.2023
Damit hast du für Oktober 2023 noch Urlaubsanspruch, falls dein AG den Urlaub in der Elternzeit anteilig kürzt.

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Bearbeitet von Ela040
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Trotzdem beginnt die Elternzeit NACH dem Mutterschutz.

Nachzulesen im entsprechenden Gesetz 😉

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