Elterngeld plus bei verlängertem Mutterschutz wegen Frühgeburt

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiter helfen.

Ich habe ein Frühchen bei 34+1 bekommen. Das Elterngeld verlängert sich dadurch nicht, dafür ist mein Kleiner einen Tag zu spät, es hätten 6 volle Wochen sein müssen.

Allerdings habe ich aufgrund der Frühgeburt einen verlängerten Mutterschutz, nicht nur die üblichen 8 Wochen, sondern 12 Wochen ab ET gerechnet. Als Beamtin bekomme ich bis zum Ende des Mutterschutzes meine normalen Dienstbezüge weiter.

Ich wollte Elterngeld plus nehmen über den längstmöglichen Zeitraum.

Es ist richtig, dass ich für die ganze Zeit des Mutterschutzes Basiselterngeld nehmen muss, oder?

Nach meiner Berechnung sind das statt 2 Monaten nun 4 Monate und mir fehlen die entsprechenden Monate für das Elterngeld plus.

Korrekt?

Bearbeitet von luthien86
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Ja, für jeden Monat in dem du Mutterschutzgeld bekommst, musst du Basiselterngeld beantragen, hast ja aber auch den Vorteil, dass du mehr zur Verfügung hast. Dann leg dir doch einfach davon schon etwas zur Seite, so dass du damit die Monate überbrückst, in denen du weniger hast.

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Ja, das werde ich so machen.

Etwas unfair ist es aber schon.

Wenn mein Kind zeitgerecht zur Welt gekommen wäre, hätte ich zwar ungefähr 1 Monat weniger Mutterschutz, dafür 3 Monate mehr Basiselterngeld.

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Ja, das ist korrekt.

Geht der Mutterschutz wirklich in den 4. Lebensmonat hinein?

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Sogar in den 5. LM, habe ich festgestellt.

Oder die Mutterschutzfrist ist nicht richtig berechnet.

Bearbeitet von luthien86
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Das ist richtig berechnet. Meine Tochter wurde an 36+2 geboren und ich hatte nach der Geburt noch fast 16 Wochen Mutterschutz und war dann am Ende des 4. Lebensmonats.

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