Muss ich eine Anzahl zurück erstatten trotz....?

Hallo Liebe Urbianer.

Folgendes Problem. Der Kunde hat eine Anzahlung für einen Auftrag getätigt.

Die Arbeit hätte gestern fertig werden sollen. Allerdings ist der Firmenbus Liegen geblieben und man musste zur Werkstatt.

Vorher sind aber dementsprechend zum Auftrag Vorbereitungen geleistet worden und natürlich auch wurde für den Kunden eingekauft. D.h. man hat mit der Arbeit begonnen und sollte anstatt gestern, heute fertig gemacht werden.

Der Kunde verweigerte den Zugang zum Grundstück und droht mit der Polizei.

Der gute war gestern schon schwierig und wollte Beweise ob wir wirklich in der Werkstatt waren usw🙄🤦🏻‍♀️

Auf jedenfall will er die Anzahlung zurück.

Auf Dr. GG fande ich jetzt dazu nix.

Im Falle eines Falles wird ein Anwalt hinzugezogen aber den Stress möchte ich mir eigentlich ersparen. Ich bin der Meinung, da ich schon begonnen habe und eingekauft habe hat er kein Recht mehr auf seine Anzahlung. Sehe ich das richtig?

Liebe Grüße

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Hallo, um was genau geht es? Eine handwerkliche Tätigkeit, zum Beispiel das Bad fliesen? da hat man als Dienstleister doch immer die Möglichkeit nachzubessern, also doch sicherlich auch den Auftrag einen Tag später fertig zu machen. Oder hing da ein Rattenschwanz dran dass andere Gewerke nicht wie geplant starten konnten?

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Es geht um Solar.

Alles ist schon gemacht, die Platten sind gekauft. Diese sollten gestern aufs Dach aber da der Firmen Wagen gestreikt hat ging es gestern nicht.

Sollte heute gemacht werden aber Kunde weigert sich und möchte nicht mehr außer seine Anzahlung zurück.

Eigentlich wäre der Auftrag mit anschließen der Platten fertig.

Bearbeitet von SchwierigerKunde
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Das ist doch ein Machtspielchen seitens des Käufers.
Er will wahrscheinlich ein paar Euros als Entschädigung rausholen.

Würde ihn anrufen und sagen, dass er sein Geld komplett zurück bekommt weil eh genügend andere Kunden auf eine PV-Anlage warten und der nächste sich freuen wird, wenn er seine Anlage vorzeitig bekommt. #huepf

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Ohne genaue Kenntnisse des Gewerkes, des Auftrags und den damit verbundenen Vertragsarten kann dir hier keiner helfen.
Zusätzlich ist eine Rechtsberatung auch hier nicht zulässig. Versuch deine Frage in einem juristischen Forum unter Angabe genauerer Hintergründe zu stellen oder nutze eine der zahlreichen Anwaltsplattformen für kleines Geld als Erstberatung.

Beispiel Bau eines Hauses mit Werksvertrag: http://www.freier-goetz.de/aktuelles/kein-wirksamer-endtermin-vereinbart-wann-kommt-der-auftragnehmer-in-verzug/

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Es geht um Solar.

Alles ist schon gemacht, die Platten sind gekauft. Diese sollten gestern aufs Dach aber da der Firmen Wagen gestreikt hat ging es gestern nicht.

Sollte heute gemacht werden aber Kunde weigert sich und möchte nicht mehr außer seine Anzahlung zurück.

Eigentlich wäre der Auftrag mit anschließen der Platten fertig.

Bearbeitet von SchwierigerKunde
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Hier, wir nehmen sie!

Ne, Mal. Ernst. Wenn's um die Anlieferung eines Buffets ginge, dann nicht. Aber ob die Module einen Tag früher oder später auf dem Dach sind, dürfte den Kunden meiner Meinung nach nicht zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigen.

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Das würd ich echt mit nem Anwalt besprechen.
Zumindest würd ich den Steuerberater anrufen.

Ich kann mir aber denken was ihn antreibt.
Sein Vertrag ist von 2022?
Ab 2023 muss er die MwSt nicht mehr zahlen.
Das macht ne Menge aus...
Wahrscheinlich will er euch verekeln und dann die anderweitig machen zu lassen mit neuem Vertrag...

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Dann wäre er schön blöd jetzt den Handwerker zu wechseln.

Denn alle bisherigen Rechnungen aus 2022 können als Teilrechnungen ausgestellt werden. Die bereits gezahlte Steuer kann über die Endrechnung in 2023 verrechnet werden. Das klappt natürlich nur, wenn es EIN Anbieter macht.

Da er ja die Rechnungen für 2022 bereits mit Steuer gezahlt hat, verliert der Kunde auf alle Fälle.

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Die MWSt kann er sich doch zurück erstatten lassen, wenn er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Ist doch Jacke wie Hose.

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Sei mir nicht böse, aber deine Äußerungen hier usw. kommen mir recht amateurhaft vor.

Suche dir bitte professionelle Hilfe, sonst wird deine Firma nicht lange bestehen.

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Ich sehe dies nicht als Amateurhaft sondern so geschrieben damit, falls Kunde mitlesen sollte was aber unwahrscheinlich ist, keine Schlüsse ziehen kann/ sich darin nicht erkennt.

Und es ist ein Kunde von mehr als 100.
Daran wird die Firma bestimmt zerbrechen.

Aber vielen Dank für deine Amateurhafte Antwort.

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Grundsätzlich hat GalaRoyal da aber schon recht. Irgendwas muss ja vertraglich geregelt sein im Sinne der Frist, in der der Auftrag erfüllt werden muss, ab wann der Kunde überhaupt wegen Verzug das Recht hat, bin Vertrag zurückzutreten und wie dann Anzahlung und bereits erfolgte Arbeiten verrechnet werden.

Wenn das alles in euren Verträgen nicht geregelt ist, solltet Ihr da dringend nachbessern.

Ich bin mir übrigens ziemlich sicher, dass "Auto kaputt" keine höhere Gewalt im rechtlichen Sinne ist.

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Hallo,

also erstmal kann ich mich den anderen nur anschließen. Ihr müßte eure Verträge dahingehend mal anwaltlich prüfen und verbessern lassen, damit genau solche Fälle geklärt sind. Lieferfristen, Verzug und Erstattung der Anzahlung sollten geregelt sein.

Es kann auch sein, dass der Kunde sich extra Urlaub genommen hat und nun zurecht verärgert ist, dass er nochmal Urlaub nehmen muss, weil ihr unzuverlässig seid.
Klar kann ein Auto immer mal kaputt gehen, aber hättet ihr nicht irgendwo Ersatz leihen können für den Tag? Wenn ihr so viele Kunden habt, wie du schreibst, verschiebt es sich doch bei den anderen auch immer weiter und ihr verärgert weitere Kunden.

Fakt ist ihr habt euren Teil vom Vertrag nicht eingehalten, nämlich den Liefer-/Montagetermin.
Wenn der Kunde zu wenig angezahlt hat, dann hätte eure Buchhaltung da mehr hinterher sein müssen.

Und grundsätzlich würde ich jetzt in dem Fall nicht auf Vertragserfüllung bestehen. Manche Kunden sind einfach schwierig. Und i.d.R. ziehen diese immer noch weitere Reklamationen und Ärger nach.
Ich denke diesem Kunden werdet ihr es nicht mehr recht machen können.
Sofern es also keine Spezialanfertigungen für ihn sind, würde ich den Vertrag komplett rückabwickeln.

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Es gab kein festgelegten liefer und Montage Termin. Urlaub hat er sich auch keinen genommen.

Wir waren heute morgen wie gestern Abend kommuniziert pünktlich da zur Fertigstellung.

Er verweigerte wieder den Zutritt. Umsonst 30 Kilometer gefahren....

Anwalt ist jetzt involviert.

Es wurde im guten versucht. Was soll's 🤷🏻‍♀️