Elternzeit und Teilzeit und nun?

Hallo zusammen, ich bin derzeit noch in Elternzeit in meinem ersten Jahr, bekomme aber nur noch bis Mai Elterngeld. Elternzeit habe ich aber für zwei Jahre genommen, aber mit der Absicht dann nach dem Elterngeld Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Nun ist es aber so, dass ich in meinen alten Job eigentlich überhaupt nicht zurück möchte. Zudem bekomme ich dort mit Teilzeit auch nicht so viel Geld raus. Nun stelle ich mir viele Fragen:

1. Soll ich kündigen, wenn ich eh nicht in den alten Job zurück möchte und mich erstmal arbeitslos melden? Und einen neuen Job suchen? Nur habe ich dann eine Sperrzeit und ich glaube mit Kind und ohne Kinderbetreuung bekomme ich kein ALG1? Wenn ich in Teilzeit arbeiten würde, würde meine Mutter das Kind beaufsichtigen an den Tagen.

2. Soll ich meine Elternzeit sogar auf drei Jahre verlängern und versuchen bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten? Das muss mein Arbeitgeber aber genehmigen und was, wenn er dann ablehnt? Außerdem macht das ein anderer Arbeitgeber überhaupt mit?

3. Soll ich einfach die Zähne zusammen beißen und in meinem bisherigen Job bis Ende der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und mir dann etwas neues suchen?

Generell ist dazu zu sagen, dass ich mich noch weiter entwickeln möchte, aber auch noch einen weiteren Kinderwunsch in naher Zukunft habe.
In meinen alten Job möchte ich nicht zurück, da die Entwicklungsmöglichkeiten sehr schlecht sind, der Chef unmöglich und mobbt, der Druck und die Überstunden immens sind.

Ich weiß nicht was ich tun soll. Mein Mann arbeitet auch Vollzeit, möchte aber seine Stunden auch leicht reduzieren. Wir können es uns aber nicht leisten, dass einer nicht arbeiten geht.

Danke für hilfreiche Tipps und Hinweise

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Einen schönen guten Morgen

Punkt 1. ist formell so richtig. Wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat man keinen Anspruch auf ALG1. Bei fehlender Kinderbetreuung wäre das so. Da du aber eine Kinderbetreuung in Form deiner Mutter hast, könnte das wieder zu einem Anspruch führen. Das würde ich beim entsprechenden Amt nochmal klären und idealerweise schriftlich bestätigen lassen.

Es gibt für dich eventuell noch Option 4:
Arbeitsvertrag nicht kündigen. Neuen Job suchen. Danach um Aufhebungsvertrag bitten. Dadurch hättest du im Notfall noch einen Arbeitgeber in der Hinterhand, falls es nicht klappt etwas neues zu finden, wie geplant.

LG und viel Erfolg 🍀

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Sie muss dann nicht um einen Aufhebungsvertrag bitten, sie kann kündigen wenn sie etwas anderes gefunden hat.

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Hi

Das ist richtig muss man nicht. Aber dann gilt die normale, reguläre Kündigungsfrist.
Möchte man sofort aus dem bestehenden Vertrag raus, würde es soweit mir bekannt ist schon einen Aufhebungsvertrag brauchen.
Bei einem Freund von uns (er war daheim in Elternzeit) war es genau so.

LG :)

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zu 1) Das mit der Sperre bei Eigenkündigung ist richtig, ALG1 könntest Du aber für die Stunden bekommen, in denen die Kinderbetreuung durch Deine Mutter gesichert ist. Wäre dann natürlich weniger Geld.
zu 2) Das macht für mich keinen Sinn. Wenn Du einen anderen AG findest, der Dich in Teilzeit beschäftigt, kannst Du doch gleich kündigen.
zu 3) Wieso willst Du den alten Job bis zum Ende der Elternzeit durchziehen? Du kannst doch auch nach Arbeitsantritt noch kündigen, wenn Du was neues hast.

Alternative: Du suchst Dir einen neuen Vollzeitjob und Dein Mann arbeitet Teilzeit. Wenn er doch eh seine Stunden reduzieren will...

Grüsse
BiDi

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Da die TE von einem weiteren Kinderwunsch in naher Zukunft schreibt, ist Option 2 sogar sehr sinnvoll. Denn dann bekäme sie im neuen Mutterschutz, zu dem sie ihre Elternzeit beenden würde, den Arbeitgeberzuschuss in Höhe ihres Vollzeitgehaltes.

Falls sie allerdings einen neuen Arbeitgeber findet, der sie in Vollzeit anstellt, ihre direkte Anmeldung der Elternzeit mit einem Teilzeitanteil x akzeptiert, ginge auch das.

Bei der aktuellen Arbeitsmarktsituation ggf möglich. Ansonsten würde ich annehmen, dass ein Arbeitgeber, der Vollzeit sucht keinen Bewerber einstellt, der nur Teilzeit arbeiten kann/will, und wer nur Teilzeit sucht, stellt niemand in Vollzeit ein.

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Wenn du zu deinem alten AG nicht zurück willst, zumindest nicht dauerhaft, dann ist ja Nr. 2 inkonsequent.
Ich würde daher jetzt mit der Suche nach einem neuen Arbeitgeber anfangen. Wenn du bis zum Ende des EG-Bezugs nichts neues gefunden hast und ihr es euch nicht leisten könnt ohne ein weiteres Einkommen, dann musst du eben so lange TZ in EZ zum alten AG zurück bis du es gefunden hast. Bringt ja nichts.

Sich in ALG1 zu „flüchten“ finde ich nicht richtig.