Arbeit suchen in der Schwangerschaft?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe ein paar Fragen zum Arbeiten in der Schwangerschaft. Habe mich schon belesen und einen Termin bei einer Sozialberatung leider erst im Februar bekommen.

Deshalb würde ich gerne von euch wissen ob ich mit meinen Annahmen richtig liege oder was ihr dazu meint. Vielleicht kennt sich ja auch jemand zufällig gut aus.

Meine Situation, ich bin ungeplant schwanger, war die letzten Monate auf Reisen und hatte kein Einkommen.
Letztes Jahr hatte ich noch ein wenig ALG1 bekommen. Dann bin ich auf Reisen, habe von der Ss erfahren, schnell nach Hause geflogen und Harz 4 beantragt.

Jetzt frage ich mich ob ich meine finanzielle Situation verbessern könnte.

Ich bin Woche 12. Ausgebildete Erzieherin.

1. Ich hätte ein schlechtes Gewissen jetzt in einer Einrichtung anzufangen und dachte ich geh zu einer Zeitarbeitsfirma.
Findet ihr das sinnvoll?

2. Beim FA wurde meine Blutgruppe festgestellt auf dem Bogen steht aber nichts zu Bluttests auf Kinderkrankheiten oder sowas.
Es gibt wohl bestimmte Krankheiten gegen die man immun sein muss wenn man in die Kita möchte, richtig?
Sonst gibt es Beschäftigungsverbot.

3. Wenn ich jetzt in Arbeit gehe, habe ich automatisch Kündigungsschutz schon in der Probezeit obwohl ich nichts von meiner Ss erzählt habe, vor Vertragsunterschrift.

4. Ich muss auch nix erzählen.

5. Sollte ich damit richtig liegen, ist es dann so, dass ich mir jetzt eine Arbeit suchen kann, gehe eine Weile dort hin und verkünde dann meine Schwangerschaft?
Dann darf ich nicht gekündigt werden bis zum Ende der Elternzeit.

6. Ist das moralisch verwerflich?

7. Bekomme ich dann im Mutterschutz meinen vollen Lohn?

Ich danke euch für Antworten.

Lina

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1.: Du kannst anfangen, wo du willst.
2.: Falsch. Dein AG hat durchaus das Recht, dir einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zuzuweisen.
3.: Richtig. Aus diesem Grund gibt es heute Arbeitsverträge, die für die Probezeit einen separaten Arbeitsvertrag vorsehen. In dem Fall kündigt dich nicht der Arbeitgeber, sondern der Vertrag läuft einfach aus.
4.: Naja, der Mutterschutz kann nur greifen, wenn du „es“ erzählst. Aber du bist natürlich nicht verpflichtet von der Schwangerschaft zu erzählen. Nur die Geburt musst du mitteilen.
5.: Das kommt auf den Vertrag an. Du kannst nur bei groben Vergehen gekündigt werden. Grundsätzlich läuft aber jeder befristeter Vertrag ganz normal aus. Du hast keinen Anspruch auf Übernahme.
6.: Nein.
7.: Falls du denn in Mutterschutz gehen würdest, hättest du Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

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Zu 6: moralisch verwerflich fände ich es nur, wenn die TE weiß, dass sie nicht den nötigen Immunstatus hat um schwanger zu arbeiten und sich nur irgendwo anstellen lassen würde um dann direkt ins BV zu gehen.

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Kann man so machen, ich persönlich halte nichts davon. Das fällt allen Frauen (inkl. dir nach der Elternzeit) wieder auf die Füße und zwar in der Form, dass Frauen es schwerer auf dem Arbeitsmarkt haben, weil man sie nicht gerne einstellt.

Also Frage 6: Ja!

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Nein, es ist nicht verwerflich, wieso auch?
Ich habe in der Schwangerschaft meinen Arbeitgeber gewechselt und normal bis zum Mutterschutz mit kleinen Einschränkungen gearbeitet. Der Vertrag war allerdings befristet! Wäre er aber auch ohne Schwangerschaft gewesen.

Später hatte ich nochmal Kontakt zu Kollegen dort und wollte mich für die schwangeren Umstände damals entschuldigen. Da hieß es nur: war doch völlig in Ordnung, Frauen können nunmal schwanger werden. War doch kein Problem...
Das Problem hatte also nur ich gesehen.

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Ich entnehme deinem Text, dass du ungeplant schwanger wurdest oder zumindest schon seit längerem in der Übungsphase warst. Das ist etwas komplett anderes als schwanger zu werden und sich anschließend gezielt einen Arbeitgeber zu suchen, nur damit man nicht arbeitslos ist.
Die TE geht ja sogar davon aus, dass sie ins BV kommt. Im Ergebnis sucht sie sich einen Arbeitgeber, nur damit sie in die soziale Hängematte fällt und ein Gehalt plus Elterngeld in einer Höhe bekommt, für das sie eigentlich gar nicht anspruchsberechtigt wäre.
Nein, das finde ich absolut nicht ok. Weder aus Sicht des Arbeitgebers, noch als Frau, die mit den Vorurteilen gegenüber uns Frauen kämpft, noch als Bürger, der das unberechtigte Elterngeld der TE über die Sozialversicherungsbeiträge mitbezahlt.

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Nein, kündigen können sie dich nicht, auch nicht in der Probezeit.
Allerdings müssen sie bei unbefristeten Vertrag diesen nicht verlängern.
Das wäre nicht unwahrscheinlich, den als AG würde ich mich hintergangen fühlen.

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Du meinst einen befristeten Vertrag?

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Ja.

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Ich habe in beiden Schwangerschaften nach einem neuen Job gesucht und jeweils auch gefunden.

Die Stelle während meiner ersten Schwangerschaft habe ich in der 16 Woche ergattert und zwar aus dem Grund, dass ich von Anfang an mit offenen Karten gespielt habe und die Schwangerschaft im Anschreiben erwähnt hatte. Fand meine Arbeitgeberin total toll (Anwältin) und wollte mich aufgrund dessen einstellen.

Beim Arbeitsamt hatte mir man dazu geraten, die Schwangerschaft nicht zu erwähnen, was ich ziemlich blöde fand, weil man ja spätestens beim Bewerbungsgespräch den Bauch gesehen hätte. Da wäre ich mir als potenzieller Arbeitgeber veralbert vorgekommen

Wir sind dann im ersten Babyjahr umgezogen und ich habe mich letzten Januar nach einer neuen Stelle umgeschaut. Hatte die mündlich schon quasi sicher, habe aber dann kurz vor dem persönlichen Treffen festgestellt, dass ich wieder schwanger bin und habe das auch gleich mitgeteilt, da war es noch nicht mal ärztlich festgestellt.

Die Stelle habe ich trotzdem bekommen und bin jetzt in Elternzeit.

Ich würde also mit offenen Karten spielen