Steuerklasse wechseln

Hallo Leute,

ich hab mich hier mal angemeldet, weil ich echt unsicher bin und leider wenig Ahnung vom deutschen Steuerrecht habe.
Vorab hoffe ich, dass ich hier den richtigen „Zweig“ im Forum gefunden habe.

Unsere aktuelle Situation:
Meine Frau und ich sind verheiratet und in Steuerklasse IV, wir hatten Anfang Dezember die Empfängnis und der errechnete Termin ist lt. Frauenarzt momentan der 25.08.

Nun wollten wir die Steuerklasse wechseln (sie in III, ich in V) – wenn wir dies nun im Januar beantragen wird dies ja für Februar umgesetzt. Jetzt sind es von Februar bis Mutterschutz (dieser beginnt Mitte Juli) 6 Monate - wenn man den Juli mitrechnet?
Ist dies noch rechtzeitig, um beim Elterngeld berücksichtigt zu werden? Ich habe nachgelesen, dass bei gleich aufgeteilten Monaten (6 in IV und 6 in III) die „jüngste“ Steuerklasse angenommen wird.
Aber wird der Juli überhaupt mitgerechnet?

Sorry für meine Unwissenheit und schonmal vielen Dank für eure Hilfen! ☺

Viele Grüße und allen einen schönen Tag

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Da am 14.7.2023 der Mutterschutz beginnt wird der Juli ausgeklammert.
Allerdings kann deine Frau beim EG-Antrag auf die Ausklammerung dieses Monats verzichten. Wenn sie das macht zählt dann das Gehalt bis 13.7. mit zur EG-Berechnung. Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ab 14.7. zählt nicht in die EG-Berechnung. Müsst ihr mal durchrechnen was das am Durchschnittsgehalt ändert, aber vermutlich macht sich die Steuerklasse 3 wesentlich mehr bemerkbar, zumindest wenn ihr unter dem Höchstbetrag von 2769€ Netto bleibt(= 1800€ EG).

Alternativ kann deine Frau auch freiwillig bis 31.7. arbeiten oder mit Urlaub auffüllen…

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Perfekt zusammengefasst :)

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Hallo,

erstmal vielen Dank für die Informationen, das war schon echt hilfreich!

Arbeiten bzw. mit Urlaub auffüllen lässt sich leider nicht umsetzen da sie schon im Beschäftigungsverbot ist.

Wie ist die Formel für die Berechnung bei der Ausklammerung des Mutterschaftsgeld?
Der Durchschnitt der letzten 12 Monate, oder doch 6 Monate, angenommen vom "Steuerklasse 3" Gehalt?

Also als Beispiel:
Steuerklasse IV netto: 2.100€
Steuerklasse III netto: 2.380€

Also 11 x 2380€ + (2380 x 0,5) das ganze durch 12 = 2280 x ca. 0,65 fürs Elterngeld - demnach 1480€ ca.?
Oder wird hierbei dann doch beide Steuerklassen berücksichtigt?

Sorry für den Aufwand, vielen Dank!

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