Was, wenn der Arbeitgeber die Schwangere nicht schützt?

Hallo ihr Lieben,

ich arbeite in der Kinder- und Jugendhilfe. Hauptsächlich mit den Eltern, aber auch vier Stunden die Woche im Direktkontakt mit Kindern und Jugendlichen. Auch sind Kinder oder Jugendliche bei manchen Elterngesprächen dabei. Ich habe keine Rötelimmunität, wobei laut Internet eine Gefährdung bei Kontakten bis zum 18. Lebensjahr besteht und Corona ist laut der aktuellen Verordnung in Baden-Württemberg bei Schwangeren ja durchaus noch Thema. Unsere Termine gehen jeweils 1,5 Stunden, sodass die 75 Minuten maximale Tragedauer einer FFP-Maske auch nicht eingehalten werden könnten. Noch dazu müsste der Schwangeren ja ein Ruheplatz zur Verfügung stehen, was bei den Hausbesuchen in den Familien ja schlecht möglich ist. Meine Abteilungsleitung und die Personalabteilung wissen seit Montag von der fehlenden Immunität und der Schwangerschaft, bisher ist nichts passiert.

Wo jetzt mein Problem liegt? Ich möchte sehr gerne weiterarbeiten, allerdings ohne Gefährdung für mich und mein ungeborenes Kind. Ich habe mitbekommen, dass Schwangere bei uns eigentlich eher kein Beschäftigungsverbot erhalten und man ziemlich kämpfen muss/sich etwas von der Frauenärztin holen muss, um ins Beschäftigungsverbot zu kommen. Die Personalabteilung ist wohl eher auf Arbeitgeberseite. Meines Wissens nach müsste der Arbeitgeber sofort handeln, wenn sie von der Schwangerschaft und einer Gefährdung wissen? Hattet ihr das schonmal, dass ihr beim Arbeitgeber um Schutz kämpfen musstet und wie ist es weitergegangen? Ich mache morgen pro forma schonmal einen Frauenarzttermin aus, für den Fall dass weiterhin nichts in puncto Schutz passiert. Arbeiten gehe ich weiterhin, allerdings mit keinem guten Gefühl.

Vielen Dank für eure Antworten
Anne

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>>Wo jetzt mein Problem liegt? Ich möchte sehr gerne weiterarbeiten...<<

Sorry, nehme ich dir nicht ab. Sonst hättest du schon längst das Gespräch mit deinem Vorgesetzen gesucht und gemeinsam überlegt wie man deine Arbeit anders gestalten kann.
Stattdessen hast du lieber das Internet durchforstet, stellst Mutmaßungen an und machst einen Termin beim Frauenarzt aus, um doch irgendwie an ein BV zu kommen. Der Frauenarzt ist für deinen Arbeitsplatz nicht zuständig.
Der Weg wäre - AG - dann die zuständige Aufsichtsbehörde.

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Danke für deine Antwort. Ich hatte nicht alles erzählt. Meine Abteilungsleiterin hat nicht so empathisch reagiert und Unwahrheiten behauptet, z.B. dass Röteln nur im Kindergarten Thema seien und man nur ungeimpfte Schwangere vor Corona schützen müsste. Auch meinte sie, dass wenn ICH Angst hätte ICH schauen sollte, was ich mache. Dann hat sie umgeschwenkt und gesagt, wir warten, was die Personalabteilung sagt. Von der weiß ich, dass sie da ist, aber es kam in meine Richtung bisher noch keine Reaktion. Ich bin noch nicht an dem Punkt, Größeres in die Wege zu leiten, allerdings schon enttäuscht, wie das bisher gelaufen ist. Das mit der Aufsichtsbehörde ist mir neu, Danke. FALLS nichts passiert/es weiterhin als meine persönliche Befindlichkeit gesehen wird würde ich mir diesen Schritt überlegen.

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Grundsätzlich würde ich wegen der fehlenden Röteln-Immunität nur ein BV bis zur 20. SSW sehen bzw keinen Umgang mit Jugendlichen

Bearbeitet von GalaRoyal
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Genau, dass das bis zur 20. SSW ist wegen Röteln sehe ich auch so, Danke!

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Zuständige Aufsichtsbehörde informieren!
Dein AG ist bestimmt nicht interessiert daran, eine saftige Strafe zu erhalten.
So wie sich das anhört, ist ja nicht mal eine Gefährdungsbeurteilung gelaufen.
Auch dies der Aufsichtsbehörde melden.
Die werden sich schon mit deinem Chef in Verbindung setzen.

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Danke! Ich warte noch etwas ab und hoffe, dass es nicht nötig sein wird...

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Bei meinen alten AGs war es so, dass da niemand auf Mutterschutz geachtet hat, z.b. Überstunden, Sonntagsarbeir etc.

Wenn dem so ist, kann deine Frauenärztin eigentlich wenig tun. Für den Schutz am Arbeitsplatz ist dein AG per Gesetz verpflichtet, nicht deine Frauenärztin.

Ich lebe in Ba-Wü und bin gerade schwanger. Corona ist hier 0 Thema.
Eine Alternative könnte sein, dass die Termine bei dir während der Schwangerschaft nur 75 min. gehen.
Die Tragezeit einer FFP2 Maske von 75 min ist eine Empfehlung, keine Vorschrift. Anders sieht es aus wenn du Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Astma oder Lungenleiden hättest. Wenn du gesund bist, wird zu deinem Schutz zur Maske geraten?

Bei uns auf der alten Arbeitsstelle war ausruhen im Liegen auch nicht möglich. Da kann z.b. eine Liege angeschafft werden. So eine Klappliege, die danach im Lager verstaut werden kann.

Wegen Immunstatus wird geschaut?

Ich würde das Gespräch mit dem AG suchen. Wenn das nicht fruchtet, dann müsstest du dich an das für dich zuständige Gewerbeamt wenden...

Alles Gute!

Bearbeitet von vorblida
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Danke für deine Antwort. Schade, dass dein Arbeitgeber da nicht drauf geachtet hat. Warst du davon betroffen? Dass die Frauenärztin da eigentlich nicht zuständig ist ist mir bekannt, nur als Plan C habe ich es angedacht, weil eine Kollegin es wohl auch so gemacht hat, nachdem der Arbeitgeber null Rücksicht genommen hat. Da ich Asthma habe und durch die Schwangerschaft zusätzlich kurzatmig bin sehe ich mich tatsächlich nicht mit einer FFP2-Maske. Im Wartezimmer kann ich damit mal sitzen, aber nicht mehrmals am Tag jeweils 1,5 Stunden laut und deutlich reden.

Ich habe jetzt eine zweite Email an die Personalabteilung und meine Abteilungsleitung geschrieben mit Links der Baden-Württemberg-Seite, wo die Bestimmungen wegen Corona und Röteln drinstehen. Darin habe ich gefragt, wie ich bei den anstehenden Terminen zwecks Schutz vorgehen soll. Die erste Mail blieb ja bisher unbeantwortet.

Ich hoffe, es löst sich alles in Wohlgefallen auf und ich kann geschützt in den noch möglichen Tätigkeiten weiterarbeiten.

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Nein, meine Kollegin.
Ich war immer nur so kurz schwanger, dass ich es nie gesagt habe.
Jetzt bin ich bei einem anderen AG.

Wenn du Astma hast, kannst du in der Schwangerschaft von der beruflichen Maskenpflicht befreit werden laut der Corona VO für Schwangere in Baden-Württemberg.

Wenn du dich dadurch zu ungeschützt fühlst, könnte dir dein AG einen Arbeitsplatz anbieten, wo du 1,5m Abstand einhalten kannst, z.B. im Büro oder Bürojob im Homeoffice, das kann und darf dann auch eine andere Tätigkeit als deine sein.

Da der Corona Virus zur Risikogruppe 3 der BiostoffVO gehört, ist es für dich, laut VO, gefährlich, wenn du dauerhaft den Abstand nicht einhalten könntest (bei einem Gesprächstermin kann Abstand gehalten werden) und/oder du nicht geimpft bist. Auch dann darf dein AG dir einen Job anbieten, bei dem du Abstand halten kannst, bevor er sich für ein BV entscheidet.

Ja, es ist tatsächlich das Gewerbeamt zuständig, wenn nachhaltig nichts passiert. Dein Schritt mit dem AG den Kontakt zu suchen und sogar schriftlich dokumentiert durch E-Mail, ist genau das richtige Vorgehen. Passiert dann immer noch nichts, melde es.

Ich hoffe ihr findet eine Lösung.

Bearbeitet von vorblida
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Weil hier immer wieder was mit 20.SSW kommt - hast du denn keine Immunität gegen Röteln oder gegen Ringelröteln? Das sind ja ganz unterschiedliche Krankheiten und Immunitäten, welche fehlt dir denn jetzt?

Bist du wirklich niemals gegen Röteln geimpft worden?

Oder geht es um Ringelröteln und es konnten keine Antikörper nachgewiesen werden? Dann ist es nur bis zur 20. Woche wirklich relevant.

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Ich bin gegen Röteln nicht immun. Ob ich jemals dagegen geimpft wurde weiß ich nicht, im Kommunismus war vieles etwas anders. Habe allerdings auch schon von Schwangeren gehört, bei denen trotz Impfung keine Immunität mehr nachweisbar war.

Laut den Richtlinien für Baden-Württemberg wäre nur bei tatsächlichem Ringelrötenauftreten ein Wegbleiben vom Arbeitsplatz nötig. Bei fehlender Rötelimmunität hingegen sei wohl bis zur 20. SSW kein Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen wichtig.

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"Habe allerdings auch schon von Schwangeren gehört, bei denen trotz Impfung keine Immunität mehr nachweisbar war"

Bei Röteln ist es ein bekanntes Phänomen, dass die Antikörper nicht gut nachgewiesen werden können, so dass man nach 2 Impfungen von ausreichend Impfschutz ausgeht, nur zu deinem Punkt mit dem Nachweis.