Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,

mein Schwiegervater ist Ende letzten Jahres verstorben. Mein Mann und ich haben seine Wohnung gekündigt und müssen ganz normal die 3 Monate Miete noch bezahlen.

2019 wurde die Wohnung in der er gelebt hat verkauft, sodass ab da ein neuer Vermieter war. Seit da hat er für die Jahre 2019, 2020 und 2021 keine Nebenkostenabrechnung mehr erhalten. Heute haben wir ihn drauf angesprochen und ihn gebeten uns diese bitte bis Ende Januar zukommen zu lassen.
(Die Jahre davor hatte mein Schwiegervater immer ein Überschuss den er dann zurückbekommen hat.

So vorhin kam dann die Antwort vom Vermieter, er könne uns keine Nebenkostenabrechnung geben weil es keine gibt, da die Firma die das gemacht hat das ganze Geld geklaut hat und nicht auffindbar ist und anscheinend geht das ganze jetzt zum Gericht.

Meine Frage, hätte der Vermieter uns nicht schon eher diesbezüglich kontaktieren müssen, oder meinen Schwiegervater als er noch gelebt hat?
Es kann doch nicht sein, dass man als Mieter zahlt und bei sowas dann nicht Bescheid bekommt sondern einfach weiter abkassiert?

Mein Schwiegervater hat die Jahre davor immer Minimum 200€ zurückbekommen, das wären für 2019, 2020, 2021 und dann ja jetzt auch für 2022 ca. 800€. Sind die jetzt einfach futsch oder?

Sind wir in der Pflicht weiterhin Nebenkosten zu zahlen ohne überhaupt zu wissen ob und wo das Geld ankommt?

Vielleicht kennt sich ja jemand aus?

Vielen Dank und liebe Grüße

1

Ich würde den Vermieter nochmal schriftlich gerichtsfest (z. Bsp. per Einschreiben) auffordern, die Abrechnungen zuzuschicken. Bis diese kommen, habt ihr das Recht, die laufenden Nebenkosten zurückzuhalten.

Danach könntet ihr klagen. Ob sich der Aufwand lohnt.....? Ich würde mir ja sogar überlegen, die Kaltmiete für Februar und März zu kürzen. Ist rechtlich zwar nicht korrekt, aber ich bezweifle, das ein Vermieter wie dieser euch verklagen wird.

2

Also, ich habe ja vor vielen Jahren mal Immobilienkauffrau gelert und finde die Aussage des Vermieters etwas befremdlich. Wer soll denn da etwas klauen? Die Hausverwaltung? wie soll das gehen?

Also in der Regel ist es ja so, dass der Hauseigentümer mit den Versorgern Verträge geschlossen hat. Z.B. mit dem Gasversorger. Dieser liefert das Gas für das ganze Haus, der Vermieter zahlt das Gas für das ganze Haus und bekommt auch die Rechnung für das ganze Haus. Dass da dann am Ende die Hausverwaltung drin hängt und die Abrechnung erstellt, kann ja sein.

Aber letztendlich läut das Giro-Konto auf den Vermieter.. Wer soll da nun etwas geklaut haben. Die Sache mit dem Gas war nur Beispielhaft. Das betrifft ja auch Grundsteuern, Versicherungen usw.

Also wenn sich seit meiner Zeit in der Immobilienverwaltung nicht alles grundlegend geändert hat, würde ich sagen, dass Euch der Vermieter veräppelt. Ich würde ihn auch schriftlich auffordern die NK-Abrechnung zur Verfügung zu stellen bis zum Tag x. Ansonsten einfach androhen, dass ihr zum Anwalt geht. Bei vielen reicht die reine Drohung schon aus.

LG und viel Erfolg

Bearbeitet von tiffysb
7

Vielen Dank für deine Antwort.

Wir haben heute mit einem befreundeten Anwalt gesprochen. Dieser hat uns sowas ähnliches wie du gesagt.
Wir haben ein Schreiben aufgesetzt und den Vermieter eine Frist bis Ende des Monats gesetzt uns die fehlenden NKA zu schicken. Sollte er sich nicht daran halten, werden wir die NK für die Monate Februar und März zurückhalten und die bereits gezahlten NK für Januar mit der Februar Miete berechnen.

Dann mal schauen ob er uns die NK schickt oder nicht. Da jetzt zu klagen haben wir ehrlich gesagt keinen Kopf für. Der Tod einer geliebten Person bringt so viele unerwartete Dinge mit sich, da möchte ich keinen jahrelangen Rechtsstreit sondern eigentlich nach März mit diesem Thema abschließen und gut ist.

3

Die sind nicht futsch. Der Vermieter ist verpflichtet, euch eine NK-Abrechnung zu erstellen. Wie er das macht und ob er Probleme dabei hat, kann euch erstmal egal sein.
Wenn die Firma nicht mehr existiert und alle untergetaucht sind, könnte man sich ja am Schluss pauschal auf Summe X einigen, aber nicht vorher. Zudem glaube ich nicht, dass keiner auffindbar ist, denn ein Gerichtsverfahren gibt es nur, wenn die Adresse bekannt ist.

Zur Vorgehensweise haben die Vorschreiberinnen schon was gesagt.

4

Das ist ja ein "netter" Vermieter!

Bei google habe ich gerade gefunden:

Wenn der Mieter einen laufenden Mietvertrag hat und der Vermieter nicht über die Betriebskosten abrechnet, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB. Er kann also bis auf Weiteres die Zahlung der Vorschüsse auf Betriebskosten einstellen, bis der Vermieter eine Abrechnung vorlegt.

Ausserdem aber auch:

Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung unterliegt der Verjährung. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom Ende der Abrechnungsfrist. Beispiel: Die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung 2018 endet am 31.12.2019. Der Anspruch des Mieters verjährt also am 31.12.2022.

Auch der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung verjährt innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Nachzahlungsanspruch entsteht frühestens mit Erteilung einer wirksamen Nebenkostenabrechnung.

Viel Erfolg!

5

Achso, demnach wäre die Frist für 2018 rum, ausser ihr könnt schriftlich nachweisen, dass ihr schon vor dem 31.12.2022 gebeten habt, die NKA für 2018 euch vorzulegen. Dann könntet ihr für ggf. 2018 bzw. 2019 - 2022 die NK zurückhalten nach meinem Verständnis bis er die NKA vorlegt und müsstet aber parallel klagen 🤔
Voraussetzung ihr habt schriftlich sie angefordert und laut Mietvertrag müsst ihr eine Nebenkostenvorauszahlung leisten...

6

Bei einer Nachzahlung, die der Vermieter vom Mieter erhalten möchte ist es doch so, dass der Mieter nicht mehr zahlen muss, wenn der Vermieter zu spät die Abrechnung schickt und zu spät bedeutet eben ein Jahr ab Ende des Kalenderjahres in dem der Abrechbubgszeitraum liegt.
Also:
Abrechbubgszeitraum 1.1.2019-31.12.2019
Abrechnung kommt nach dem 31.12.2020, dann muss der Mieter nichts nachzahlen.

8

Ich würde jetzt ganz locker die KOMPLETTE Miete der letzten beiden Monate NICHT zahlen.

Der Vermieter scheint nicht die hellste Kerze von der Torte zu sein oder aber, er weiß genau, was er tut und will Euch die Rückzahlung schwer machen.

Dem muss man zuvor kommen. Wenn er klagen sollte (was er nicht machen wird), dann zieht Ihr den Joker mit den fehlenden NK-Abrechnungen.

Bearbeitet von Alfred2