Eingeschränktes Beschäftigungsverbot

Hallo in die Runde,
meine Ärztin hat mir ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot erteilt, in welchem meine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Std. auf max. 20 Std/Woche herabgesetzt wurde.
Es beginnt heute.
Meine Frage ist nun, da ich quasi Stand jetzt meine 20 Std. in dieser Woche schon geleistet habe (sogar mehr), ob ich nun eigentlich den Rest dieser Woche nicht mehr arbeiten darf?
Ab Montag ist es dann leicht zu bestimmen, aber wie läuft die Berechnung, wenn wie bei mir in diesem Fall, das Beschäftigungsverbot mitten in der Woche beginnt?
Vielen lieben Dank für eure Antworten!

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Wenn deine 20Std diese Woche bereits erreicht sind dann greift durch das BV für den Rest der Woche die Freistellung...
Anders wäre es wenn nur die tägliche Arbeitszeit begrenzt wäre...

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich bin mir da echt unsicher. Meine Personalstelle hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie durchschnittlich von 4 Std. pro Arbeitstag ausgeht. Die Tage vor dem BV werden außer Acht gelassen, sodass ich jetzt an den Tagen in dieser ersten Woche, an denen das BV greift, jeweils 4 Stunden arbeite….

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Ist auch legitim meines Erachten nach

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Guten Morgen.

Ich hatte den Fall noch nicht. Aber ich hätte wahrscheinlich Montag bis Mittwoch die normale durchschnittliche Arbeitszeit (z.Bsp je 8 Stunden bei 40h/Woche [lässt sich gerade leichter rechnen 😅]) und Donnerstag und Freitag je 4 Stunden angesetzt. So kämst du zwar diese eine Woche auf 32 Stunden, aber das Teil-BV greift ja erst ab Donnerstag. Mit Voll-BV ab Donnerstag würden die Stunden von Montag bis Mittwoch ja auch nicht als Überstunden gewertet werden.

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Stimmt, da hast du Recht.
Und am Ende kommt es auf diese zwei Tage ja auch irgendwie nicht an. Ab nächster Woche läuft es dann übersichtlicher und hoffentlich auch entspannter 😊
Vielen Dank für eure Antworten!