Hallo,
Ich bräuchte mal eure Hilfe, um zu wissen, ob ich alles richtig verstanden habe oder doch irgendwo ein Denkfehler liegt.
Wir planen ein 3. Kind und wollten eigentlich direkt loslegen aber dann kam mir in den Sinn, dass das aus finanzieller Sicht für mein Elterngeld ziemlich dumm wäre und wir besser bis März warten sollten, wenn ich es richtig verstehe.
Folgende Situation:
Ich hatte nach Studium und ersten Kind noch eine Ausbildung gemacht, während dieser Ausbildung dann das zweite Kind bekommen und (um die Ausbildung normal abzuschließen) bin aber nur den Mutterschutz zu Hause geblieben. Erst in den Lebensmonaten 12 und 13 unseres Kindes war ich dann noch in Elternzeit (der Mutterschutz zählte natürlich auch als Basiselterngeldmonate). Wenn ich jetzt schwanger würde, wäre der Bemessubgszeitraum ja ab dem Monat vor dem Mutterschutz (der würde aktuell im Oktober beginnen) gerechnet. Also wenn ich es richtig verstehe wären ja dann letztes Jahr die Elternzeit Monate (September, Oktober) noch im Bemessubgszeitraum, sodass sich dieser verschiebt. Würde der sich dann auf letztes Jahr Juli und August verschieben, also meine Arbeitszeit zwischen Geburt und Elternzeit oder sogar auf den Zeitraum vor dem Mutterschutz von Kind 2 (also Juli und August 2021)?
Wenn ich erst im März schwanger würde, sodass der ET im Dezember wäre und der Mutterschutz im November beginnen würde, müsste ja ausschließlich der Zeitraum nach meiner Elternzeit von Kind 2 als Bemessubgszeitraum zählen, oder?
Ich frage so genau, weil durch das Ausbildungsgehalt bei mir zwischen worst case und best case beim Elterngeld über 400€ monatlich liegen würden.
Und ja, ich weiß, dass man nicht exakt planen kann, wann man schwanger wird. Aber den Beginn dessen, wann es passieren kann, kann man ja planen und da ich bei Kind 1 im 1.ÜZ und bei Kind 2 sogar ungeplant durch Lusttropfen schwanger wurde, möchte ich es nicht drauf ankommen lassen, dass wir es "zu früh" probieren.
Bemessungszeitraum Elterngeld
Deine Überlegungen sind soweit korrekt. Mutterschutzbeginn im Oktober 2023 heisst Bemessungszeitraum 10/2022-09/2023.
Du warst letztes Jahr im Lebensmonat 12 -13 in Elternzeit (9-10/2023). Hast du da auch Elterngeld bezogen? Nur Monate mit EG-Bezug innerhalb der ersten 14 Lebensmonate würden ausgeklammert werden nicht Monate mit nur Elternzeit.
Wenn du EG-bezogen hast dann werden die Monate auch ausgeklammert und man würde vor den Mutterschutz des vorigen Kindes gehen, wenn nicht dann werden die 2 Ausgeklammerten Monate übersprungen und mit Monaten direkt davor ersetzt. Es würde also 07-08/2023 dazu genommen in denen du aber ja nur Ausbildungsgehalt hattest.
Es macht also Sinn so zu planen das dein ET erst mittig im Dezember ist damit der Mutterschutz frühestens im November 2023 beginnt und dein Bemessungszeitraum dann 11/2023 - 10/2023 ist. Wenn ihr soweit plant dann ändert eure Steuerklassen noch ab spätestens Mai/2023 auf die Steuerklasse 3 für dich falls du überwiegend EG beziehen möchtest. Das kann euch schnell mal 100-200 € mehr EG monatlich einbringen wenn du unterhalb der Kappungsgrenze bleibst.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ja, ich hatte Elterngeld bekommen. Also wär dann tatsächlich von vor dem Mutterschutz von Kind 2 die 2 Monate als Ersatz für die Elternzeitmonate.. Schade. Das ist ja der worst case, weil das noch das 1. Ausbildungsjahr war.
Dann sollten wir also definitiv bis März warten. Danke auch für den Hinweis mit der Steuerklasse. Da muss ich nochmal genauer gucken. Hab immer Sorge vor einer Steuernachzahlung, deshalb haben wir eigentlich gern 4 - 4
Die Sorge vor Steuernachzahlungen ist erst begründet wenn ihr dann EG bezieht. Aber auch das kann man ja berücksichtigen.
Eure Steuerlast bleibt ja gleich nur die Vorauszahlung ändert sich.
Wenn das Gehalt deines Mannes ungefähr gleich hoch oder gar höher als deines ist dann zahlt er in 5 eher mehr Steuern als das was du durch den Wechsel auf die 3 weniger zahlst und damit dein Netto erhöhst.
Das könnt ihr ja simple mit den Online-Gehalt-Rechnern durchspielen. Die jährliche Steuerlast bleibt ja identisch.
Ihr habt dann im Gesamteinkommen ggf etwas weniger Netto zusammen aber bekommt das ja durch die Steuererklärung eh wieder oder ihr wisst was ggf an Nachzahlung auf euch zu kommen könnte, das wäre aber nur der Fall wenn dein Mann ein relativ niedrigeres Einkommen als du hättest mit dem die Steuerlast in Klasse 5 dein Plus an Netto nicht ausgleicht.
Dafür machen aber z.b. 200 € mehr Netto bei 10 Monaten EG immerhin 10x130=1300€ mehr Geld im Elterngeldzeitraum aus. Dazu dann noch 3,5 Monate x 200€ mehr Mutterschaftsgeld sind dann noch mal 700€ mehr
Ab Beginn des Mutterschutzes könnt ihr ja wieder in 4/4 wechseln damit dein Mann wieder mehr Netto hat, er sollte dann aufgrund des Progressionsvorbehaltes des Mutterschaftsgeldes/Elterngeldes nur nicht ungeplant in die 3 wechseln das erhöht dann das Risiko für Nachzahlungen.
Sollte er auch Elterngeld beziehen wollen, müsst ihr gegenrechnen wieviel weniger EG es bei ihm durch die ungünstigere Steuerklasse ausmacht, und wie sich das mit deinem Plus an EG/Mutterschaftsgeld aufwiegt. Dann kann man immer noch mit der 4/4 mit Faktor rumspielen und optimieren ( macht aber wahrscheinlich nur Sinn wenn er mehr als 2 Monate EG beziehen will)
Dann mal ran an den Rechner und geschaut was man optimieren kann