Bemessungszeitraum Mutterschaftsgeld bei Beschäftigungsverbot

Hallo Zusammen,

Bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich drei Monate vor dem Mutterschutz die Steuerklasse gewechselt und damit mein Mutterschaftsgeld deutlich erhöhen können. Da diese Schwangerschaft sehr kompliziert war würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft recht schnell ins Beschäftigungsverbot kommen. Den Steuerklassentrick würde ich aber trotzdem gerne anwenden. Nun frage ich mich welcher Bemessungszeitraum für das Mutterschaftsgeld relevant ist. Drei Monate vor dem Beschäftigungsverbot oder drei Monate vor dem Mutterschutz? Weiß das jemand? Wichtig, es geht mir nicht um den Mutterschutzlohn, da ist der Bemessungszeitraum klar, sondern um das "klassische Mutterschaftsgeld"

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Hallo,

ich hatte erst kürzlich ein Elterngeldcoaching und kann dir sagen, dass die Steuerklasse bereits ganz früh zu Beginn gewechselt sein muss, wenn du das Elterngeld positiv beeinflussen willst. Mehr als die Hälfte des Bemessungszeitraumes muss in der neuen ; und besseren) Steuerklasse liegen, damit du von einem höheren Elternfeld profitieren kannst.

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Es geht der TE, wie sie klar geschrieben hat, NICHT ums Elterngeld! Also komplett falsche Antwort.

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Genau, viele kennen nur den Elterngeldtrick, nicht den Mutterschaftsgeldtrick. Da reicht ein Steuerklassenwechsel 3 Monate vor Mutterschutz aus. Profitieren kann jeder davon, selbst wenn man den Höchstsatz Elterngeld bekommt. Bei mir hat das mehrere tausend Euro ausgemacht.

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Fürs Mutterschaftsgeld werden die 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen.

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Auch bei einem Beschäftigungsverbot? Das ist nämlich mein Problem

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Im Beschäftigungsverbot erhältst Du doch ganz normal Dein Gehalt.

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