Selbstständigkeit in der Elternzeit

Hallo liebe Leute ich befinde mich nun in Elternzeit und möchte mich gerne selbstständig machen in einem Beruf in der ich schonmal selbstständig war mit Wimpernverlängerung.

Muss ich meinem Arbeitgeber darüber informieren oder muss ich etwas beachten ? Habt ihr Tipps für mich ?

Lg

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Ja du musst deinen AG informieren und der muss, jedenfalls wenn du angestellt bleibst, auch zustimmen. In der Regel ist das aber kein Problem. Solltest du noch EG beziehen musst du auch der Elterngeldstelle Bescheid geben und am Ende der Bezugszeit Einkommensnachweise erbringen.

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Danke für deine Antwort
Wie ist das denn wenn man dort nicht mehr angestellt sein möchte bzw. was passiert wenn man es verheimlicht ?

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Wenn Du dort nicht mehr angestellt sein möchtest, kannst Du kündigen. Wenn dann Dein Elterngeldbezug schon beendet ist, bzw für nach dessen Ende müsstest Du Dich aber um eine Krankenversicherung kümmern. Ob dann eine Familienversicherung über den Ehemann geht, hängt vom Umfang der Selbstständigkeit ab.

Wenn Du eine Nebentätigkeit verheimlichst, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Dein Arbeitgeber in der gleichen Branche tätig ist, sind diese wahrscheinlicher, als wenn Du z.B. als Steuerberaterin angestellt bist.

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Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer in D ein Nebengewerbe betreiben. Ob der AG informiert werden muss oder nicht, steht im Arbeitsvertrag. Verbieten kann Dir Dein AG das Nebengewerbe, wenn es sich um ein konkurrierendes Gewerbe handelt. Wenn Du das ohne Genehmigung betreibst, ist vermutlich eine fristlose Kündigung und Schadensersatzforderung fällig.

Und ja, ich würde davon ausgehen, dass der AG davon erfährt. Zum Einen musst Du Dein Nebengewerbe bei den entsprechenden Behörden anmelden und die Einkünfte beim Finanzamt abrechnen, zum anderen werden Deine Krankenkassenbeiträge bei überschreiten einer gewissen Schwelle aufgrund der Einkünfte des Nebengewerbes berechnet und nicht mehr über den AG. Ausserdem bist Du mit Deiner Dienstleistung doch darauf angewiesen, möglichst viele Kunden zu haben. Und jeder Kunde erhöht das Risiko, dass irgendjemand im Betrieb davon erfährt.

Grüsse
BiDi

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Vielen Dank für deine Antwort
Also in meinem Arbeitsvertrag steht nichts.
Wie sieht es denn aus wenn ich während der Elternzeit kündige ? Läuft meine Krankenversicherung dann auch aus ?

Fristlose Kündigung vom Arbeitgeber wäre wahrscheinlich besser oder macht es einen Unterschied wenn man selber kündigt ich bin nämlich jetzt noch 34 Monate in Elternzeit. Und weiß das ich da auf keinen Fall zurück möchte.

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Wenn Du kündigst bist Du nicht mehr in Elternzeit und damit musst Du nach dem Elterngeldbezug Deine Krankenkassenbeiträge selber zahlen (oder in eine Familienversicherung, so möglich).

Sich fristlos kündigen zu lassen ist so ziemlich das dämlichste, was man machen kann. Das bedeutet nämlich, dass man echt Mist gebaut hat und Du weißt nie ob ein potentieller neuer AG Deinen alten anruft um bestimmte Eckdaten zu verifizieren.

Zahnarzt und Kosmetik sehe ich nicht als Konkurrenz. Also gib’ Deinem AG Bescheid und mach‘ Dein Nebengewerbe. Berücksichtige aber, dass Dein Einkommen im Nebengewerbe auf‘s Elterngeld angerechnet wird.

Grüße
BiDi

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