Elterngeld vater

Unsere Maus hätte erst am Dienstag kommen sollen, ab da wäre ich 4 Wochen in Elternzeit

Ich habe Freitag gearbeitet um 23 Uhr war die geburt, ab dann zählt die Elternzeit .. bekomme ich die Arbeitszeit vom Freitag bis Nachmittag vergütet?Rechtsanspruch?

Dankeschön

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Ja, bekommst du.
Du hast die Elternzeit vermutlich ab Di, 17.1. Bei deinem Arbeitgeber angemeldet?
Hast du ein konkretes Datum reingeschrieben oder ab Geburt?

Wenn deine EZ ab 17.1. startet, müsstest du morgen einen Tag Urlaub nehmen oder Überstunden abgleiten oder nochmals zur Arbeit kommen.

Die Angabe der Elternzeit hat nicht unmittelbar etwas mit dem Geburtstermin zu tun.

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Richtig, Elternzeit ist anders als Elterngeld nicht an die Lebensmonate gebunden. Wenn du jedoch (vorerst) nur den einen Monat nehmen willst und dafür auch Elterngeld bekommen möchtest, dann wärst du doch an die Lebensmonate gebunden.

Wenn dein Kind also am 13.01. geboren wurde und du EZ ab Geburt angemeldet hast, dann beginnt da deine EZ. Die Stunden, die du dann an deinem ersten EZ-Tag zufällig noch gearbeitet hast müssten dir irgendwie gut geschrieben werden, z.b. als Überstunden oder als Extra-Urlaubstag. Kläre das mit deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

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Ja du bekommst den Tag normal vergütet. Allerdings beginnt damit auch der Lebensmonat und das Einkommen dieses Tages wird dir an das EG für den ersten Lebensmonat angerechnet. Bei Basis-EG wird das Basis-EG für den ersten Monate damit um ca 65% (deine EG-Ersatzrate abhängig von deinem Einkommen) des Verdienstes für diesen einen Tag gekürzt. Nimmst du EG-Plus ist das unschädlich da der geringe Betrag dann nicht zu einer Verringerung des EG-Plus führt.