Wie genau berechnet sich EG plus ? Brutto/netto Steuerklasse?

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Ich schon wieder...
Mein Mann würde gerne LM 1 und 2 sowie 13 und 14 EG plus nehmen. Ich Basis EG 1-12 LM. Soweit so gut. Mein Mann verdient derzeit mit Stk 5 knapp 2000€ laut EG plus rechner dürfte er dann max 1000€ dazu verdienen und bekäme 650€ Elterngeld.

Heißt das, er bekommt 1650€ für 4 Monate, wenn er in diesen 4 Monaten soviele Stunden arbeiten geht, dass er netto 1000€ ( kommt es auch auf die Stk nach geburt an? Bei Dtk 3 wären es ja weniger Stunden als bei 5 um auf 1000€ netto zu kommen ) raus hat ?

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Ja genau richtig. 1000 Euro Gehalt und 650€ von der Elterngeldstelle.
Bei ElterngeldPlus muss man meist im Nachgang noch die Gehaltsabrechnungen bei der Elterngeldstelle einreichen, weil die gucken das man nicht mehr als die 1000€ verdient hat.
Wenn dein Mann die Steuerklasse wechselt dann muss man die Stunden ausrechnen mit der neuen Steuerklasse.
Ich habe 2 Freundinnen die haben Steuerklasse 5 (er) und 3 (sie) gehabt, damit sie mehr Elterngeld bekommt und haben dann in der Elternzeit gewechselt 5 (sie) und 3 (er). Sie mussten dann eine großen Betrag mit der Steuererklärung zurück zahlen. Es hat sich angeblich im Nachhinein nicht wirklich gelohnt.

Bearbeitet von pupamaus
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Ich vermute das die Ansicht es hat sich im Nachhinein nicht wirklich gelohnt eine sehr subjektive Ansicht war, da es plötzlich zu einer hohen Steuernachzahlung gekommen ist.
Diese wäre aber in der Steuerklassenkombination durch den Wechsel in 3(er mit Einkünften + Progressionsvorbehalt aber mit nur niedriger Steuervorauszahlung) und sie in die 5 (->ohne Einkünfte also ohne Steuerzahlung aber mit Progressionsvorbehaltenen Einkommen) auch ohne das höhere EG passiert. Die eigentliche Differenz zur Nachzahlung bei dem geringeren EG hat garantiert keiner ausgerechnet.
Rein rechnerisch kann der Mehrgewinn durch das höhere geschenkte Elterngeld für sie und dem damit verbundenen Progressionsvorbehaltenen Mehreinkommen bei ihm nie durch die höhere Steuerlast erreicht werden, da selbst bei Max-EG von 1800€ und 3 Monaten MuschG nur höchstens 25000 - 30000€ als Progessionsvorbehalt dazu kommen. In den Bereichen konnte ein Steuerklassenwechsel unterhalb der Kappungsgrenzen max ca 200-300 € mehr EG pro Monat bringen.
Das macht eine EG-Differenz von 3600€ aus. Diese führen dann zu einer höheren Einkommensteuersatz von unter 1% meist nur 0,2-0,8% ...das macht selbst bei einem hohen zu versteuerenden Einkommen von 80000 € gerade mal unter 600€ Mehrbelastung aus ... ist immer noch ein Gewinn von 3000€ mehr Elterngeld.

Die Geschichte von dem nicht lohnen ist nicht haltbar und genau so unsinnig wie das Gejammere in Steuerklasse 5 über das niedrige Einkommen was nur für die Kinderbetreuung drauf geht, während der Partner in Steuerklasse 3 ein monatliches Plus von 300-400 € gegenüber Steuerklasse 4 hat und bei der Steuererklärung trotzdem noch was rumkommt....

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Ja wenn die nach der Anrechnung des Einkommens auf das EG-Plus das EG-Plus bei 650€ bleibt, hat er mit dem Einkommen von 1000€ gesamt 1650€ im Monat für 4 Monate zur Verfügung. Das passt auch mit der Faustformel das bis zu einem Einkommen von ca 50% des vorherigen Einkommens das EG-Plus sich nicht verringert.

Ja bei Stk 3 wären es weniger Stunden allerdings wird die Zuverdienstberechnung für das Elterngeldnetto mit der im Bemessungszeitraum vorliegenden Steuerklasse also hier die 5 vorgenommen, daher kann er mehr Einkommen mit Steuerklasse 3 haben aber die Anrechnung ans EG erfolgt mit dem errechneten EG-Netto Betrag als hätte er die 5.
Daher kann er soviel Stunden arbeiten bis er ca 50% des Nettos mit Steuerklasse 5 aus dem Bemessungszeitraum hat.

siehe Berechnungsplan PDF-Seite 412 in § 3Anhang II: Übersicht zur Elterngeldberechnung aus https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf (Im Plan D II 2b: Verwendung der einheitlichen Abzugsmerkmale für Steuern
(stimmen mit C.II.2 überein- Berechnung des Einkommens vor Geburt)