Elternzeit verkürzen/verlängern

Hallo. Ich weiss noch nicht genau wie lange ich in EZ gehen will. Da ich nicht weiß, ab wann ich einen Kitaplatz bekomme.
Was schreibe ich meinem AG ? Lieber etwas länger und dann verkürzen bei Bedarf oder lieber verlängern?

Muss der AG dem zustimmen, wenn man länger in EZ verlängern bzw. Verkürzen will?

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Du musst dich bei der ersten Anmeldung für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen.
Willst du innerhalb dieser Zeit verlängern oder verkürzen geht das nur mit Erlaubnis des AG. Diese muss aber nach billigem Ermessen unter Abwägen der Gründe und Auswirkungen für den AG und dich erfolgen.

Willst du nach einem Jahr wieder Vollzeit einsteigen? Wenn du eh nur Teilzeit (bis 32 Std/Woche) zumindest vorübergehend einsteigen will empfiehlt es sich eh 2 Jahre anzumelden und dann Teilzeit in Elternzeit zu nehmen. Damit bist du flexibel. Du kannst dann bei der ersten Anmeldung schon den Teilzeitwunsch in Elternzeit ankündigen. Ansonsten muss dieser dann auch nur mit Frist von 7 Wochen beantragt werden und wenn dein Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte umfasst kann dieser nur mit dringenden betrieblichen Gründen (die er auch schriftlich darlegen muss) ablehnen.

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Nein es ist Vollzeit geplant.

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Dann musst du jetzt schon versuchen mit möglichen Kitas/Tageseltern Kontakt aufzunehmen ob denn bis zum 1. Geburtstag prinzipiell eine Aufnahme wenn Plätze frei werden, erfolgen kann.

Kann der Vater als Puffer für ggf 2 Monate EG nach dem Jahr eingeplant werden oder nimmt er schon seine Partnermonate? Alternativ kannst du schon im Vorfeld mit deinem AG sprechen wie er das denn im Worstcase sieht....

Wie schon geschrieben eine Ablehnung einer Verlängerung der Elternzeit z.b. hat nach billigem Ermessen zu erfolgen und ist bei fehlender Betreuung eher als Einwilligung durchzusetzen (AG kann bei rechtzeitiger Ankündigung ja ggf den Ersatz weiter beschäftigen) als eine Verkürzung.

Ansonsten ist die Option sicherheitshalber 2-3 Monate mehr EZ als Puffer einzuplanen und ggf doch 2-3 Monate Teilzeit wieder zu kommen falls der AG einer Verkürzung nicht zustimmt....

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Der AG muss beidem, Verkürzung und Verlängerung, zustimmen. Daher ist es fast egal, wie du es machst. Ich bin ebenfalls VZ wieder eingestiegen und habe daher beide Male genau ein Jahr EZ genommen.
Die erste EZ habe ich um drei Monate mit Zustimmung meines Chefs verlängert und bin anschließend in den 2. MuSchu.
Kannst du einschätzen, wie dein Chef/deine Chefin drauf ist? Wenn nicht, kannst du ja mal vorsichtig anklopfen.
Bzgl. Kita/TaMu seht zu, dass ihr euch so früh bewerbt wie möglich und ab und zu mal nachhakt, wie es um eure Bewerbung steht.

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Huhu,
Wollte eigentlich 18 Monate nehmen. Da wir in einer Großstadt mit sehr wenig Kita Plätzen wohnen, hat mir die Frau von der Elternzeitberatung geraten, 2 Jahre einzureichen und ggf. früher zurück zu kehren...