Elterngeldberechnung nach Aufnahme Pflegekind

Hallo zusammen,
vllt kann von euch mir jemand helfen.

Im Oktober haben wir unsere Pflegetochter aufgenommen. Seit Ende Oktober befinde ich mich mit ihr in Elternzeit. Elterngeld erhalten wir ja nicht, da wir Gelder vom JA erhalten. Nun bin ich schwanger und das Kind würde im August kommen. Unsere Pflegetochter ist von Juli. Zwischen beiden liegen somit nur 13 Monate. Wie errechnet sich denn nun mein Elterngeldanspruch für das Baby? Gilt hier die Regelung: Elternzeit wird ausgeklammert und ich erhalte die 13 Monaten vor Beginn der Elternzeit, quasi die 65% von meinem Lohn oder wird das Geld unserer Pflegetochter angerechnet oder erhalte ich nur den Mindessatz von 300 Euro?
Vllt hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und mag gerne berichten.

Liebe Grüße

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Also herzlichen Glückwunsch erstmal. Bist du dir denn sicher, dass eure Pflegetochter bei euch bleiben darf? Bei unserem JA würde eine Schwangerschaft so kurz folgend zu einer Beendigung des Pflegeverhältnisses führen, das wurde uns ziemlich am Anfang gesagt. Weil die Familienplanung eigentlich (vorläufig) abgeschlossen sein muss und man dem Pflegekind mit seinen Baustellen und Traumatas nicht die Rolle des Großen aufbürden möchte (ob es sinnvoller ist einen erneuten Bindungsabbruch aufgrund eines Verhütungsfehlers der Pflegeeltern zu erleben sei dahingestellt).

Zu deiner Frage: das Pflegegeld deiner Tochter ist und wird immer anrechnungsfrei bleiben, egal ob du Elterngeld, Bürgergeld, normales Gehalt oder irgendetwas anderes bezieht. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöht also auch nicht deine Steuern. Die Elterngeldmonate werden jedoch mit 0 berechnet. ABER du darfst deine Elternzeit zum Mutterschutz beenden, das bedeutet evtl. hast du noch einen Monat mit etwas Einkommen drinnen und bekommst die Mutterschutzzeit vor und nach der Geburt komplett wie dein vorherigen Gehalt bezahlt, das sind ja auch knapp 3 Monate dein vorheriges Gehalt. Außerdem bekommst du einen Geschwisterbonus i.H.v. 10% während des Elterngeldes. Generell wäre es aber vermutlich schlauer wenn dein Mann noch keine Elternzeit genommen hat, wenn er diesmal zuhause bleiben würde, da er ja das volle Elterngeld erhalten würde. Viele Grüße :-)

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Ja genau wegen solcher Leute wie dir bin ich der Meinung, dass Pflegekinder nur in Familien gehören die in keinster Weise von staatlichen Leistungen abhängig sind (also weder Wohngeld, noch Arbeitslosengeld oder ähnlichem). Dann hat man solche Probleme nicht.

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Bitte was? Sie spricht von Elterngeld, das ist keine Sozialleistungen sondern eine Lohnersatzleistung.

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Liest du raus, dass sie abhängig ist?

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Liebe Community,
da die TE nicht mehr antworten kann, schließe ich hier ab.

Viele Grüße
von Tinka vom Urbia-Team

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