Elterngeld/welche Steuerklasse nach Geburt/Einzelveranlagung wg. Elterngeld?

Liebe Mädels,

Steuern ist wirklich nicht so mein Thema aber ich versuche irgendwie, die für mich relevanten Fragen zu klären.

Die Fakten: Mein ET ist im August 2023. Aktuell verdienen mein Mann und ich etwa gleich viel, daher sind wir bei den Steuerklassen 4/4 geblieben. Für 2022 werden wir eine Einzelveranlagung durchführen.

Da ich über 3.000 € netto verdiene, ist ein Lohnsteuerklassenwechsel vor der Geburt wg. dem Elterngeld nicht notwendig, weil ich sowieso den Höchstsatz von 1.800 € erhalten werde.

Nun stellen sich mehrere Fragen für mich:
1. Sollten wir zur Geburt hin in die Konstellation 3/5 wechseln, damit mein Mann automatisch mehr netto raushat bzw. wir als Familie ein höheres Nettoeinkommen haben? Oder könnte das zu Steuernachzahlungen führen? Ich möchte versuchen, nach 9-12 Monaten ein wenig in Teilzeit dazuzuverdienen.

2. Mein Mann wird etwa ein ca. Jahresbrutto von 56.000-60.000 € haben + ich ein Elterngeld von 21.600 (1.800 € x 12), jedoch plane ich, Elterngeld Plus zu beantragen, und nach 9-12 Monaten wieder Teilzeit dazuzuverdienen. Zusammen würden wir bei ca. 80.000 € liegen. Dazu kommt noch 250 € Kindergeld monatlich, also noch zusätzlich 3.000 € jährlich.

Ich weiß, dass das Elterngeld steuerfrei ist, jedoch unterliegt es bei der Ermittlung des Steuersatzes für die Einkommensteuer dem so genannten Progressionsvorbehalt.

-> Im Internet lese ich immer wieder, dass eine Gesamtveranlagung grds. immer Sinn macht, AUßER wenn z.B. Elterngeld fließt. Dann könnte eine Einzelveranlagung mehr Sinn machen.

Wie kann ich in unserem Fall rausfinden, was sinnvoller wäre?

3. Wenn wir die Einzelveranlagung wählen, müssen wir dann wieder in die Steuerklassen 4/4 Wechseln oder könnten wir bei 3/5 bleiben?

Irgendwie verwirrt mich das Thema total:-)

Würde mich über Tipps freuen!

LG

Bearbeitet von Inaktiv
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Zu 3: ihr könnt so bleiben. Oft entscheidet man ja erst Ende des Jahres bzw im nächsten Jahr wie man sich im Vorjahr veranlagen lassen will sodass man es ja eh nicht mehr ändern kann.

Zu 2: womit macht ihr eure Erklärung? Über elster direkt oder ein anderes Programm? Vllt kann man dort am Ende wenn alles eingetragen ist auswählen was günstiger für einen ist.

Zu 1: na ja wenn er mehr netto raus hat zahlt er weniger Steuern und muss die dann später zahlen. Dann im Endeffekt zahlt ihr die gleiche Summe X an Steuern egal in welcher Klasse ihr seid. Nur bei der einen Konstellation schon gleich beim Lohn bei der anderen am Ende in der Erklärung

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Zu 2: Wir machen das mit so einem Wiso Steuer Programm. Ich habe nun auch gesehen, dass einem vorgerechnet wird, welche Veranlagung sinnvoller ist.

Zu 1: Verstehe ich es richtig: Wenn ich bisher eine Steuerrückzahlung von ca. 1.000 € hatte (wegen haushaltsnahen Dienstleistungen), werde ich ggf. eine Nachzahlung in der gleichen Höhe haben? Mein Mann hat bisher eine Nachzahlung von höchstens paar 100 € gehabt.

Können wir den in den Steuerklassen 4/4 bleiben und dennoch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben?

Bearbeitet von Inaktiv
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zu 2) Ja die Steuerprogramme schlagen euch das dann in der Berechnung vor was günstiger ist.
zu 1) Das kann man so pauschal nicht sagen. Die Steuersätze steigen progressiv und je nachdem wie hoch dein Einkommen im jeweiligen Jahr bereits war ändern sich die Werte, das muss man mit konkreten Daten durchrechnen.
z.B. wenn du das ganze Jahr Elterngeld beziehst und keine Einkünfte hast dann fallen bei dir keine Steuern an egal wie hoch der Progressionsvorbehalt ist, allerdings wirkt sich das bei deinem Mann aus. In dem Fall kann es sein dass die Erhöhung seines Steuersatzes bei der gemeinsamen Veranlagung durch dein EG dazu führt das die Steuern dadurch höher als die Ersparnis durch den Splittingvorteil ist. Dann wird die Einzelveranlagung günstiger für euch.
Das ist aber durch die ganzen restlichen steuersenkenden Parameter und Settings abhängig und kann daher nicht pauschalisiert betrachtet werden.

Und ja die Steuerklassenwahl hat nichts damit zu tun ob ihr gemeinsam oder getrennt veranlagen wollt. Das könnt ihr bei Bedarf noch entscheiden. Für alles andere müsst ihr konkret durchrechnen oder braucht nen vernünftigen Steuerberater wie man steuerrechtlich da noch optimieren kann (geht prinzipiell nur wenn man eh vor hat Geld auszugeben welches steuer-relevant/absetzbar wird).

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Hi, ich würde an deiner Stelle 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes in die Steuerklasse 3 wechseln, weil dann dein Arbeitgeberzuschuss mit Steuerklasse 3 berechnet wird. Sprich du würdest für 14 Wochen den Zuschuss aus der Steuerklasse 3 bekommen. Zum Beginn des Mutterschutzes kannst du dann wieder in 4/4 oder in 5/3 wechseln.

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Ich habe das durchgerechnet. Ich hätte dann zwar etwa 400 € netto mehr, mein Mann automatisch aber 400 € weniger...ist also +/- am Ende.

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Du hast es glaube nicht ganz verstanden, du bekommst 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld 13€ pro Tag und dein Arbeitgeber stockt auf dein Netto auf. Wenn dein Bemessungszeitraum mit Steuerklasse 3 war, bekommst du für diese 14 Wochen dann den Zuschuss auf dein Netto mit Steuerklasse 3. Also in deinem Fall hast du 3 Monate vor dem Mutterschutz monatlich 400€ mehr, dein Mann 400€ weniger, aber während dem Mutterschutz bekommst du dann pro Monat 400€ mehr. Und da könnt ihr auch noch in 5 du und 3 er wechseln dann habt ihr noch mehr Geld.

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