Bemessungszeitraum ElterngeldPlus 2. Kind

Hallo ihr Lieben,
So langsam bin ich mit meinem Latein am Ende, da ich überall andere Infos bekomme.
Vielleicht war bzw ist hier jemand in der gleichen Situation.
Ich bin verbeamtet und Unser Sohn Henri wurde am 26.10.21 als spätes Frühchen geboren. Dementsprechend habe ich noch bis in den Februar 22 rein Mutterschutzgeld bekommen.
Anschließend beziehe ich nun ElterngeldPlus, welches mir bis zum 25.6.23 bewilligt wurde.
Nun bin ich mit dem 2. Kind schwanger, mein Mutterschutz beginnt tatsächlich nahtlos am 26.6.
Für das 2. Kind möchte ich gerne Basiselterngeld beantragen.

Wie setzt sich nun mein Bemessungszeitraum zusammen? Ich habe was von 14 Monaten ausklammern gelesen, dann aber auch zum Teil gehört, dass die nicht in frage kommt, wenn Mann ElterngeldPlus bezieht… überall steht was anderes.

Danke fürs reinlesen,
Liebe Grüße,
Sarah

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https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/elterngeld-beim-zweiten-kind
Elterngeldbezug kann als Bemessungszeitraum nur die ersten 14 Lebensmonate des ersten Kindes ausgeklammert werden. Für die restliche Zeit in der du ElterngeldPlus bezogen hast wird 0€ Einkommen für die neue Elterngeldberechnung zugrunde gelegt. Es gibt allerdings den Selbstständigkeitstrick mit der du diese Zeit ausklammern lassen und die Zeit vor der Geburt des ersten Kindes als Bemessungsgrundlage nehmen kannst. Dafür musst du eine Selbstständigkeit anmelden und es reicht z.B. Schlüsselanhänger zu häkeln und über Etsy an eine Cousine zu verkaufen ;-). Hat bei einer Freundin wunderbar funktioniert. Zu diesem Trick findet man im Netz einiges.