Beschäftigungsverbot nicht mehr möglich?

Guten Morgen,

ich habe 2017 nach langen Wochen Krankenhaus, frühzeitigen Wehen, Pessarring, Wehenhemmer, Zervixinsuffizienz, Antibiotika, Lungenreife und und und eine Tochter in der 36. Woche geboren (noch Frühgeburt). Damals habe ich in der 20. Woche von meiner alten Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot bekommen (reiner Bürojob).

Nun bin ich wieder schwanger (18. SSW), die Probleme fangen wieder an, vorletzte Woche war ich wegen einem harten Bauch zur Untersuchung im Krankenhaus die Oberärztin dort fragte sofort, warum ich noch arbeite, ich sollte meine Ärztin auf ein BV ansprechen, grade auf Grund meiner Vorgeschichte. (mein Zervix war da bei 3,3, also noch ok)

Meine neue Frauenärztin sagt allerdings, in der Praxis werden generell keine Beschäftigungsverbote mehr ausgestellt, das dürften sie nicht mehr, viele wissen es nur nicht. Ist das so richtig? Ich lese hier oft was von Beschäftigungsverboten.
Es ist auch nicht so, dass ich nicht arbeiten möchte, war bislang nur 2 Tage krank, nach der Aussage im Krankenhaus habe ich allerdings ziemlich Angst, dass sich der Horror der letzten Schwangerschaft wiederholt.....

Achja, ich weiß nicht ob das wichtig ist, die aktuelle Schwangerschaft ist als Ridikoschwangerschaft eingestuft.

Bearbeitet von Arene
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Ärzte dürfen auch weiterhin ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind in Gefahr ist. Aber nur dann.
Wenn es nur um die Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Schwangeren geht, dann ist der Arbeitgeber zuständig.

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So eine Ärztin hatte ich in der 1. SS auch, die meinte, sie mache das generell nicht mehr (mit der Ausnahme, es sei etwas mit der SS).

Ist grundsätzlich auch richtig, aber an deiner Stelle würde ich noch einmal mit ihr reden, denn das Risiko scheint ja real zu sein. Bleibt sie dauerhaft stur, würde ich an deiner Stelle den FA wechseln.

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Das ist so halb richtig. Man muss drei Fälle unterscheiden.

1. Der Arbeitsplatz ist noch mutterschutzgerecht und der AG kann keine alternativen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz Stelle: BV durch den AG
2. Du hast eine mutterschutzgerechten Arbeitsplatz und trotzdem wird durch den Arbeitsplatz in Verbindung mit der Schwangerschaft Gesundheit/Leben von Mutter und Kind gefährdet. Klassisches Beispiel wenn du zu Hause bist geht es dir ganz gut, dir ist vielleicht Mal übel aber es ist nicht im Rahmen. Auf der Arbeit bis du aber Gerüchen ausgesetzt (die grundsätzlich nicht gefährlich sind) und von diesen Gerüchen wird dir so übel, dass du dich andauernd heftig übergeben Mist.Dann kann der Arzt ein BV ausstellen.
3. Du hast Beschwerden die auftreten egal ob du arbeitest oder nicht arbeitest und ein "normales Leben führst" (also nicht strenge Bettruhe oder nur auf dem Sofa. Das ist dann ein Fall für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Fälle gemäß 2 sind aber sehr selten. In der Regel ist es 1 oder 3.

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Hey!

In solchen Fällen dürfen Ärzte ein BV aussprechen. Viele Ärzte geben keins mehr so leichtfertig, weil manche Krankenkassen die Beschäftigungsverbote prüfen und Ärzte im Falle eines zu leichtfertig ausgestellten BVs Schadenersatz zahlen müssen.

In deinem Fall würde ich die Ärztin wechseln.