Hallo,
wir haben hier aktuell zwei Bescheide bekommen:
"auf den 1.Januar 2022 Feststellung des Grundsteuerwertes"
und
"auf den 1.Januar 2025 Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages"
In beiden Bescheiden steht ein Grundsteuerwert, der bleibt gleich. (Das ist ja schonmal was...Wobei ein altes Haus ja auch an Wert verlieren könnte, oder?)
Aber im ersten Bescheid steht ein Bodenrichtwert (den kannte ich schon), im zweiten Bescheid steht ein Steuermeßbetrag, den ich im ersten Bescheid nicht finde.
Eigentlich müsste es doch möglich sein, die Grundsteuer von jetzt mit der zukünftigen Grundsteuer zu vergleichen. Aber wie kriege ich diese unterscheidlichen Angaben verglichen?
Wer kennt sich aus?
Viele Grüße!
Grundsteuer - Erklärung bitte!
Es sind unterschiedliche Bescheide. Der Bescheid für den Grundsteuermeßbetrag ist Grundlagenbescheid für die Grundsteuer.
Der Grundsteuermessbetrag (=Wert*Steuermesszahl) muss noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden um die tatsächlich zu zahlende Steuer zu berechnen.
Allerdings werden die Hebesätze in vielen Gemeinden im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgesetzt. Das geht erst nach Auswertung der Grundsteuererklärungen und deshalb ist dieser Faktor aktuell noch nicht bekannt. Da bekommst du dann sicherlich nochmal einen Brief und erst dann kannst du bisherige und neue Grundsteuer vergleichen.
...Allerdings werden die Hebesätze in vielen Gemeinden im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgesetzt. ...
Darauf hoffe ich sehr - und zwar eine Festsetzung nach unten (leben in BW, die haben ja wieder ein eigenes Modell kreiert).
Die Bodenrichtwerte gingen bei uns durch die Decke und bei dem Modell von BW spielt es keine Rolle, WAS da für ein Haus drauf steht.
Stand jetzt - wenn der Hebesatz so bleibt - zahlen wir in Zukunft 1600 Euro Grundsteuer im Jahr. Aktuell sind es etwas um die 300 Euro.
Und irgendwo hieß es, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden gleich bleiben sollen, oder so ähnlich. Aber nach dem jetzigen Modell, würde sich unsere Gemeinde an der Grundsteuer "bereichern" - da es alle massiv trifft.
Der GÜNSTIGSTE Bodenrichtwert bei uns, liegt immer noch 300 Euro ÜBER dem teuersten Wert des Nachbarortes.
Darf ich fragen welchen Hebesatz ihr momentan habt?
In Hessen ist es grundsätzlich auch egal ob ein oder Zweifamilienhaus. Grundstücksgröße /Wohnfläche und bodenrichtwert. Bin gespannt...
Die Grundsteuer kann man jetzt noch nicht berechnen.
Sie wird in drei Teilschritten berechnet. Die beiden Bescheide, die du jetzt bekommen hast, sind die ersten beiden Schritte.
Über den 3. Schritt besteht seitens des Gesetzgebers noch keine Einigkeit, wie die Steuer/der Hebesatz konkret zu berechnen ist. Das Verfahren dafür wird erst noch festgelegt. Das gesamte Steuervolumen soll ja gleich bleiben, aber für viele wird es trotzdem teurer werden, für andere dagegen günstiger.
Von wem hast du die Bescheide erhalten? Finanzamt?
Wenn du aber den Messbetrag aus dem Bescheid von 2025 hast und mit dem jetzigen Hebesatz deiner Gemeinde/Stadt multiplizierst wüsstest du schonmal was du Stand jetzt Hebesatz bezahlen müsstest.
Das kannst du ja auch mit dem vergleichen was du jetzt zahlst.
Ehrlich gesagt hätte ich lieber den derzeitigen Meßbetrag.
Und möchte wissen, ob dieser sich für die Zukunft erhöht.
Denn wenn der Grundsteuerwert und der Meßbetrag gleich bleiben, müsste die Kommune ja den Richtwert erhöhen, um höhere Steuern zu erheben - das halte ich in unserer Gegend für sehr unwahrscheinlich. Oder ein ganz neues Berechnungsverfahren.
Aber diese unterschiedlichen Bescheide - einmal mit Bodenrichtwert ohne Meßbetrag, einmal nur Meßbetrag.. das verstehe ich nicht so richtig.
Der zukünftige Messbetrag wurde dir doch in dem Bescheid genannt.
Google mal "Grundsteuer Berechnung". Dann findest du was zu den drei Schritten, von den ich weiter oben sprach. Die Ergebnisse der ersten beiden Schritte hast du mit den zwei Bescheiden mitgeteilt bekommen. Wie oben jemand schrieb, sind das zwei unterschiedliche Bescheide.
"Eigentlich müsste es doch möglich sein, die Grundsteuer von jetzt mit der zukünftigen Grundsteuer zu vergleichen"
Nein, weil erst wenn der jeweiligen Stadt die Werte alle vorliegen, können sie das Grundsteueraufkommen berechnen. Das muss allerdings in der Höhe gleich bleiben, d.h. der Hebesatz wird dann gesenkt oder erhöht.
Für den einzelnen kann das durchaus Auswirkungen haben, aber die neuen Werte mit dem alten Hebesatz zu vergleichen ist Humbug, weil die Hebesätze auch angepasst werden können - was aber jetzt noch nicht möglich ist