Resturlaub während EZ abtragen

Hallo,
Ich bin gegenwärtig in EZ und habe noch 26 Tage Resturlaub, aus einer Vollzeittätigkeit.
Ich habe mit meinem AG vereinbart, dass ich ab April Teilzeit in EZ für Zehn Stunden arbeiten werde.
Ist es rein rechtlich möglich, dass ich jede Woche einen Tag Resturlaub abtrage? Dieser hätte einen „Wert“ von 7,7h (Vollzeit =38,5h).
Zum Hintergrund- ich beziehe aktuell Elterngeld Plus in Höhe von ~880€ und würde das monatliche Einkommen gerne nochmal um brutto ebenfalls ~880€ erhöhen.
Viele Grüße,
Marie

Bearbeitet von Pema1301
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Du meinst dein AG soll dir quasi 4 Urlaubstage pro Monat auszahlen, verstehe ich das richtig?
Hat dein AG dir das vorgeschlagen? Ich stelle mir das in der Abrechnung nicht ganz leicht vor. Oder meinst du, du würdest dann 10 Std. tatsächlich arbeiten gehen und für 17,7 Std. Gehalt bekommen?

Wenn dein AG das mitmacht geht das schon. Eigentlich ist jedoch rechtlich geregelt, dass der Resturlaub nach der EZ zu nehmen ist.

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Ja genau, er soll mir monatlich ~vier Tage Urlaub auszahlen. Die Differenz zu den wöchentlichen zehn Stunden, sind ungefähr ein voller Arbeitstag, welchen ich über Homeofficetätigkeiten ableisten könnte.
Wir hatten das vor meiner Elternzeit schon mal so besprochen.
Grundsätzlich war aber die Idee, wöchentlich zwei Vormittage zu arbeiten und einen Tag Resturlaub zu nehmen. Ich kann mir aber auch kaum vorstellen, dass sich das „ordentlich“ abrechnen lässt. Zu der Regelung, dass der Resturlaub nach der EZ zu nehmen ist, habe ich leider nichts gefunden.
Liebe Grüße

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https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

BEEG, Paragraph 17, Absatz 2

Resturlaub ist nach der Elternzeit im laufenden Jahr oder dem darauffolgenden Jahr zu nehmen.

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