Hallo ihr Lieben!
Ich habe mal eine Frage. Mein ET ist der 17.06.23.
Somit beginnt ab dem 06.05.23 der Mutterschutz.
Meine Frage ist, ob ich in dem Mutterschutz auch Urlaubstage erhalte und diese eben vor meinem MuSchu nehmen kann?
Laut meinem AG habe ich bis zum Mutterschutz 10 Urlaubstage & von mehr hat er aber auch nicht gesprochen.
Ich habe jetzt öfters mal gelesen, dass man aber Urlaubstage bis Ende des MuSchu erhält?!
Vielleicht habe ich es auch nur falsch verstanden. :D
Vielen Dank!
Urlaubsanspruch
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Man erwirbt im gesamten Mutterschutz Urlaubsanspruch, also auch noch nach der Geburt.
Der AG muss dir aber bis zum MuSchu nur den Urlaub gewähren, den du bereits verdient hast. Den im MuSchu erworbenen Urlaub kannst du dann danach oder eben nach der Elternzeit nehmen.
Die meisten AGs, die ich kenne sind aber froh wenn man schon vorm MuSchu den ganzen Urlaub nimmt, den man im MuSchu erwirbt, dann müssen sie dafür keine Rückstellung bilden.