Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Ich habe keine Ahnung deswegen frage ich hier.

Es ist meine erste Schwangerschaft und bin gerade in der 7 Woche schwanger.
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite in der Produktion.
Die wissen das ich schwanger bin und die Firma wo ich arbeite auch.
Ich mag meine Arbeit und gehe auch sehr gerne hin!
Die Übelkeit und alles drum und dran macht mir zu schaffen.

Ich stehe 8 Stunden am Band, muss schwer heben und ziehen.

Mache mir da etwas Sorgen Vorallem meine Kollegen sagen ich soll nicht schwer heben, aber dies ist anders nicht machbar.
Nachtschicht muss ich auch noch machen.

Was würdet ihr tun?

Ich bitte um nette Nachrichten, den es ist meine erste Schwangerschaft und mache mir einfach sorgen..

1

Wende dich an deinen nächsten Vorgesetzten.
Schwer heben darfst du natürlich nicht mehr. Das müsste auch jeder wissen? Wie schwer sind denn die Dinge, die du heben musst?
Und Nachtschichten sind für dich auch erledigt.

Du solltest auf deine Rechte bestehen und den Mund aufmachen.

Bei einer Zeitarbeitsfirma sollte es nun doch wirklich kein Problem sein, dass sie dich entsprechend woanders einsetzen.

Alles Gute!

2

Ich würde meinen AG auf das MuSchuG aufmerksam machen, das ja greift seit er von der Schwangerschaft weiß, und fragen, wann zeitnah die Gefährdungsbeurteilung gemacht wird. Und ihm dann schon mal neben bei sagen, dass er sicherlich weiß das schwangere nicht schwer (wobei dad auslegungssache ist) sollten. Und das ich absofort keine Nachtschicht mehr machen werde.

3

Bei uns kommen die schwangeren Kolleginnen aus der Produktion entweder in das Reinigungsteam oder ins Büro oder in die betriebskuche.

Der Arbeitsplatz muss schwangerschaftskonform gestaltet werden.

4

die Zeitarbeitsfirma ist dein AG, sie müssen klären, ob du das noch darfst, hast du schon eine Bestätigung vom FA, die liegt meist erst in der 10 Woche vor!

5

Ob sie schon eine Bestätigung der Schwangerschaft hat, ist in dem Fall doch gar nicht wichtig.

Der Arbeitgeber hat das MuschG ab der mündlichen Bekanntgabe einzuhalten.

6

Akkordarbeit (Band), schwer heben und ziehen und auch arbeiten nach 20 Uhr ist nach Mutterschutzgesetz nicht erlaubt und kann für den AG (beide Zeitarbeitsfirma und Einsatzfirma) empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wenn das schon so missachtet wird dann lass dich bei der Weiterzahlung deines Gehaltes nicht übers Ohr ziehen.
Kann dich die Zeitarbeitsfirma aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr bei der Einsatzfirma einsetzen oder z.b. nur in anderen Schichten, darfst du nicht weniger Gehalt bekommen (fehlende Nachtschichtzuschläge/Zulagen) oder gar nur ein Grundgehalt wenn die Zeitarbeitsfirma nicht gleich einen anderen Arbeitsplatz hat.
Die Einschränkungen durch die Einhaltung des Mutterschutzgesetz stellen in dem Fall ein Beschäftigungsverbot (auch Teil-BV) dar und du hast das Recht auf das durchschnittliche Gehalt der letzten 3 Monate vor Beginn der Schwangerschaft.
Einzig steuerfreie Zulagen werden im BV-Gehalt (Mutterschutzlohn) versteuert und es verringert sich dein Netto geringfügig (sollte aber in der Summe nicht mehr als ca 20-30 Euro ausmachen). Dafür fliesst das Gehalt im BV dann inklusive der dann versteuerten Zulagen in die Elterngeldberechnung mit ein was das dann wieder ausgleicht. Zahlt dein AG nicht den korrekten Lohn dann bekommst du weniger EG und auch Mutterschaftsgeld, das summiert sich dann schon gut auf.