Frage zu Verzicht auf Ausklammerungstatbestand beim Elterngeld

Hallo 🤗
Vielleicht hatte hier jemand ja schonmal ein ähnliches Problem. Leider erreiche ich bei der zuständigen Elterngeldstelle aktuell niemanden, um eine Antwort zu bekommen.

Ich habe in der Schwangerschaft über einen längeren Zeitraum Krankengeld erhalten (schwangerschaftsbedingt). Mit dem Mutterschutz handelt es sich insgesamt um einen Zeitraum von 7 Monaten. Der gesamte Zeitraum wird ja normalerweise ausgeklammert.

Nun würde der zu berücksichtigende Einkommenszeitraum bis in den August 2021 zurückgehen. Bis zum 15.09.2021 habe ich allerdings noch studiert. Ich habe als Werkstudentin da nur 440€/Monat verdient und demnach keine Steuern oder Ähnliches gezahlt.

Würde es sich positiv auswirken, wenn ich die ersten zwei Monate Krankengeld in die Berechnung einfließen lasse und dafür die beiden Werkstudenten-Monate nicht hinzuziehe?

Leider habe ich noch nicht ganz verstanden, ob vom Krankengeld überhaupt etwas angerechnet werden könnte. Bzw. gilt das selbe für die geringfügige Beschäftigung. Wird von einem der beiden Zeiträume überhaupt etwas angerechnet oder habe ich eh nur 10 Monate anrechenbares Einkommen? 🫣


Und noch eine zweite Frage:
Wenn ich den Zeitraum aus meinem Studium einbeziehe, reichen als Nachweis auch mein Arbeitsvertrag oder die entsprechenden Kontoauszüge? Leider hat mein damaliger Arbeitgeber mir die letzten Abrechnungen nie ausgehändigt.

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Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und zählt damit nicht zum elterngeld. Deswegen darf man es ja ausklammern, was in deinem Fall leider nichts bringt...

Findest du auch so beschrieben auf der seite der Familienportalseite vom Bund.

Zur zweiten Frage - es gelten vermutlich nur die Abrechnungen, aber das weiß ich nicht.

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Danke für die Antwort!

Das hatte ich online auch dazu gefunden. Aber das würde ja eben auch bedeuten, dass mir die zwei Monate aus dem Studium gar nicht angerechnet werden können, oder? Dabei handelt es sich ja auch um Einkommen für das keine Steuern gezahlt wurden.

Ah so doof, dass dort niemand erreichbar ist 😕

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Einkommen aus Minijob (und das wäre es ja) wird durchaus angerechnet, allerding bin ich mir ziemlich sicher, dass du dafür die Abrechnung brauchst.
Einen sooo großen Unterschied werden 2x 440€ aber nicht machen, also weiß ich nicht ob es lohnt, sich deswegen den Stress zu machen und denen hinterherzurennen.

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